Wo ein Wille ist, ist Melle

Obwohl bei Inobhutnahme Geschwistertrennung nicht zulässig ist (Art. 8 EMRK), gehört die Geschwistertrennung bei der Inobhutnahme Herford zum Programm. Erst entschickt man die jüngste Tochter in eine Pflegefamilie, um sie nicht nur von der Mutter, sondern auch von ihren beiden älteren Schwestern zu trennen. Und dann trennt man auch noch die beiden älteren Mädchen voneinander – und zwar in Melle / Niedersachsen.

Melle & Bückeburg: Geschwistertrennung kurz vor dem Geburtstag

Unter dem Motto „Neues Heim, Glück allein“ wurde unter der Federführung von Jugendamt Herford und Amtsvormund die älteste Tochter in der Woche vor dem Geburtstag ihrer ebenfalls dort lebenden Schwester von dieser getrennt und vom Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg in die Wohngruppe Melle verschickt. Aber das ist auch gut so, denn nach Auffassung von Jugendamt und Vormund ist es sowieso nicht gut, dass Geschwister ihren Geburtstag miteinander feiern.

Kinder sind auch beim Umgang getrennt zu halten

In der aktuellen Woche stehen zwei Umgänge an. Am Donnerstag zwischen Kindesmutter Stefanie Dresp aus Herford und der mittleren Tochter, die ihren Geburtstag alleine im Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg verbringen musste. Und am darauffolgenden Freitag mit der ältesten Tochter, die in die Wohngruppe Melle verschickt wurde. Das ist schlecht. In Zeiten von Inflation, Klimakrise und Fachkräftemangel. Von der Geschwistertrennung, die gegen Art. 8 EMRK verstößt, ganz zu schweigen.

Das Sommerwunder von Melle

Aber manchmal geschehen doch kleine Wunder. Sehr zur Freude von Kindesmutter Stefanie Dresp, aber noch mehr zur Freude der beiden Mädchen, teilte am Dienstagmorgen die Wohngruppenleiterin aus Melle mit, dass sie die ältere Tochter für ein gemeinsames Treffen der Mädchen am Donnerstag von Melle nach Bückeburg fahren wird.

Zumindest ein bisschen Normalität – 2 Mädchen feiern gemeinsam Geburtstag nach

Die Bereitschaft der Wohngruppenleiterin in Melle, die älteste Tochter zum „Sichtkontakt“ nach Bückeburg zu fahren, ist ein „Entgegenkommen“, dass auch vom Webmaster-Team begrüßt und positiv zur Kenntnis genommen wird.

Dies ändert zwar nichts daran, dass man nach wie vor durch die Geschwistertrennung der drei Mädchen unter anderem gegen Art. 8 EMRK verstößt, aber immerhin zeigt man sich in Melle bemüht, es besser zu machen als in Bückeburg oder im Jugendamt in Herford.

So gibt es zumindest für die beiden älteren Geschwister die Möglichkeit, den Geburtstag des nun 8 Jahre alten Mädchens zusammen und gemeinsam mit der Mutter nachzufeiern – unter Observation, versteht sich.

1 Kommentar
  1. Frank Hehnen
    Frank Hehnen sagte:

    Ich meine es nicht zulässig Geschwister zu trennen. Kinder von den Eltern zu trennen ist schon schlimm genug aber dann auch noch voneinander.
    Da bekommen die Kinder doch erst recht ein Trauma.
    Viel Glück euch und Erfolg.
    Frank.

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