Umgang bei Missbrauchsverdacht
Der Arbeitsstab „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) ist ein Amt der Bundesregierung, das Empfehlungen herausgibt, wenn der Verdacht auf Missbrauch im Raum steht. Auf der Webseite gibt es für Eltern, Schulen und Betreuer Handlungsempfehlungen, was den richtigen Umgang bei Missbrauchsverdacht anbetrifft. In der Stadt Herford ist das egal. Dort wird aus ganz anderen „Gründen“ der Umgang ausgesetzt.
Umgang bei Missbrauchsverdacht – Kinder sind vor Manipulation durch mutmaßliche Täter zu schützen
Auf der von der Bundesregierung herausgegebenen Webseite des UBSKM ist zu lesen:
Bevor mögliche Täter oder Täterinnen von dem Verdacht erfahren, sollte das Kind bzw. die*der Jugendliche geschützt sein vor dieser Person bzw. diesen Personen. Sonst besteht das hohe Risiko, dass der Täter oder die Täterin das Kind oder die*den Jugendlich e*n unter Druck setzt und damit zum Schweigen bringt.
Dass diese Empfehlung auch an das Jugendamt als Kinderschutzbehörde adressiert ist, wenn in Obhut genommene Kinder Umgangskontakte mit einem Vater haben, der womöglich seine Kinder missbraucht hat, versteht sich selbstredend.
Ungeschützter Umgang bei Missbrauchsverdacht
Im Fall der Inobhutnahme Herford scheint dies die verantwortlichen Kinderschützer nicht zu interessieren. Verdacht des Missbrauchs steht im Raum. Strafanzeige wurde gestellt. Die Mutter leitete vor Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme eine Diagnostik in die Wege, um eine Abklärung zum Verdacht auf Missbrauch vornehmen zu lassen. Von dort wurden erste Anhaltszeichen bestätigt.
Unmittelbar nach der Inobhutnahme beendeten Vormund und Jugendamt die Diagnostik. Die Kinder wurden in eine Einrichtung mit Diagnostik untergebracht. Eine Diagnostik findet von November 2022 bis Juni 2023 nicht statt.
Somit wird auch eine Therapie zur Aufarbeitung unmöglich gemacht. Ob die Verdachtsmomente auch bei den beiden jüngeren Mädchen sich erhärten, wird gar nicht erst geklärt.
Entgegen der Empfehlung vom UBSKM, die Kinder vor Umgang bei Missbrauch mit dem mutmaßlichen Täter zu schützen, damit dieser die Kinder nicht zum Schweigen bringen kann, darf der Verdächtige die Kinder ohne geschützten Rahmen in der Einrichtung besuchen und mit ihnen alleine sein.
Wildwasser Berlin kommuniziert wie folgt:
Abklärung braucht Zeit und hat Priorität. In der Zeit der Verdachtsabklärung sollte ebenfalls kein Umgang erfolgen, auch kein beschützter.
Wildwasser empfiehlt, dass bei nachgewiesenem Missbrauch Umgang wegen Retraumatisierungsgefahr für das Kind abzulehnen ist.
Auch von Seiten der beteiligten Gerichte, Familiengericht Herford und OLG Hamm, wurde die Abklärung des Missbrauchsverdachts nicht durchgeführt.
Juristische Einschätzung bei Haufe.de:
Ein Umgang wird auch nicht in Betracht kommen, wenn das Kind selbst überzeugt ist, vom Umgangsberechtigten missbraucht worden zu sein, und dies seelisch bislang nicht verarbeitet hat.
Geschützte Umgänge für Mutter und Töchter
Die Kindesmutter stellte und stellt zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für ihre Töchter dar – abgesehen von der Tatsache, dass liebevoll gestaltete Briefe von der Mutter eine Gefahr für das Kind darstellt, weil es sich darüber freut und an ihre Mama denken muss, wie durch die Herforder Lolly-Affaire aufgedeckt werden konnte.
Jene Mutter darf ihre Kinder nicht in der Einrichtung besuchen, sondern muss die Umgänge beim Sozialdienst Katholischer Frauen wahrnehmen.
Es handelt sich nicht um „begleiteten“ Umgang, sondern um „geschützten“ Umgang, der nur dann durchzuführen ist, wenn tatsächlich eine Gefahr für das Kind besteht.
Würde schätzen, dass diese Leute, die da arbeiten keine Ahnung haben von ihrem Fach. Haben die keine Ausbildung machen müssen? Wenn das alles hier so stimmt.