Schulpflicht & die Doppelmoral

Kinder gehen in die Schule. Weil das so ist, sie dort etwas lernen, nur dort „normale“ soziale Kontakte haben, es das Recht auf Bildung gibt und Schulpflicht besteht. Damit sind wir auch schon inmitten einer beispiellosen Doppelmoral.

Schicken Eltern ihre Kinder nicht in die Schule, bietet dies eine günstige Gelegenheit, Kinder in Obhut zu nehmen und für 8.000 Euro pro Kind und Monat Heimplätze zu belegen. So wie bei der Inobhutnahme Herford. Da wurden im November 2022 durch Jugendamt Herford, Amtsgericht Herford und Oberlandesgericht Hamm 3 Geschwister im Alter 11, 7 und 3 Jahren aus dem Haushalt der liebevollen Mutter herausgerissen, weil das Jugendamt Herford wegen Unregelmäßigkeiten beim Schulbesuch Verletzung der Schulpflicht und eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 unterstellt und proklamiert, dass nur in der Schule „normale“ soziale Kontakte unter Kindern stattfinden können.

Die staatliche Doppelmoral zur Schulpflicht

Nach Auffassung von Jugendamt, Amtsgericht und OLG stellt das Fernbleiben von der Schule eine Kindeswohlgefährdung dar – auch bei einem 3-jährigen Kind – und damit bestätigen diese drei Institutionen, dass der Staat selbst während der Pandemie millionenfach Kindeswohlschädigung begangen hat – und das ohne Konsequenzen tun darf.

Oder aber der Staat sieht in der Nicht-Erfüllung der Schulpflicht keine Kindeswohlgefährdung und die Inobhutnahme in Herford ist reine Farce.

Während der Lockdowns hat der Staat Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Sportplätze, Vereine geschlossen, reale Treffen der Kinder mit Freunden verboten und damit allen Kindern jegliche Möglichkeit auf außenfamiliäre soziale Kontakte, aber auch das Recht auf Bildung verwehrt.

Schulpflicht steht Kindeswohl und Bildung nach

Der Staat darf millionenfach Kinder wiederholt und über Monate hinweg einsperren, von sozialen Kontakten isolieren, Grundrechte der Kinder verwehren, den Zugang zu Bildung verweigern und hat den staatlichen Bildungsauftrag an die Eltern und die Kinder selbst delegiert. Der Staat hat völliges Versagen bewiesen, gegenüber Kindern Bildungsgarantie erfüllen zu wollen und erfüllen zu können.

Gleichsam hat der Staat unter Beweis gestellt, dass:

  • Präsenzunterrricht verzichtbar ist.
  • Schulpflicht kein unverrückbares Gut ist.
  • Nicht-Erfüllung der Schulpflicht keine Kindeswohlgfahr darstellen kann.
  • Eltern ihre Kinder zuverlässiger bilden können und müssen als der Staat.
  • Kinder und Eltern in Sachen Bildung auf sich selbst gestellt sein können und müssen.
  • Soziale Kontakte in der Schule nicht für das Kindeswohl elementar sind.
  • Eltern und Geschwister als soziale Kontakte ausreichen müssen und die einzigen zuverlässigen Sozialkontakte sind.

Nimmt eine Mutter diese Herausforderungen an, kümmert sich selbst um all diese Dinge, die der Staat noch vor kurzer Zeit ausschließlich an Eltern und Kinder delegiert hat, entzieht man ihr das Sorgerecht und nimmt die Kinder in Obhut. So ist es also bestellt um die Doppelmoral bei der Schulpflicht.

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