Neues Heim, Glück allein
Neues Heim, Glück allein! In der deutschen Jugendhilfe geht es nach Recht und Gesetz zu. Waren die drei Töchter von Stefanie Dresp nach der Herford Inobhutnahme anfangs noch zusammen im Familien-Hilfe-Zentrum Weidenkorb Bückeburg untergebracht, mussten die Geschwister nach Willen von Jugendamt und Amtsvormund alsbald getrennt werden.
Wille des Gesetzgebers: Geschwistertrennung!
Der Kontakt von Geschwistern untereinander stellt nach Auffassung der beteiligten Gerichte keine „normalen“ Sozialkontakte dar. Geschwister sind zu trennen, Kontakte auf Minimum zu reduzieren, Bindungen zu kappen. Auch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und aktuelle Rechtssprechung begrüßt nicht die Geschwistertrennung. Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Casa Olsson gegen Schweden, Rn. 81, muss ein Irrtum sein.
In Herford setzt man Gesetze und Urteile gewissenhaft um – auch das, was in Beschlüssen nicht drin steht. Die Dreijährige wurde an eine Pflegefamilie weitergereicht, die beiden größeren Mädels in zwei Einzelzimmer des Bückeburger Familien-Hilfe-Zentrums getrennt. Die Kleine muss ihre beiden großen Schwestern derzeit einmal monatlich sehen. Bindungserhaltende Telefonate der Geschwister miteinander sieht kein Gesetz vor.
Neues Heim, Glück allein: Umzug in die nächste Einrichtung
Jugendamt und Amtsvormund sind sich einig, dass die beiden älteren Mädchen die Einrichtung wechseln müssen. Am 21.06.2023 fand der Umzug der ältesten Tochter (12) nach Melle in das Heim einer Ev.-luth. Stiftung statt. Die mittlere Schwester (noch 7) soll bald folgen, sobald dort ein weiterer Heimplatz frei wird. Dies könne im Juni, im Juli oder irgendwann sein.
Der Zeitpunkt zur Umsiedelung der 12-Jährigen in das neue Heim erfolgte gerade noch rechtzeitig. Drei Tage später hat die noch 7-Jährige Geburtstag und nach Einschätzung aller verantwortlichen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sei es „nicht gut“, wenn Geschwister zusammen Geburtstag feiern.
Und das ist auch richtig so. Sonst stünde den drei Mädchen womöglich eine weitere Inobhutnahme und der Vormünderin der Entzug der Elterlichen Sorge bevor. Denn im Beschluss auf Seite 11 (von 18) begründet das Oberlandesgericht Hamm unter Zuhilfenahme des Gutachtes den Sorgerechtsentzug bei der Mutter mit folgenden Worten:
„K. nahm nicht an der schulischen Karnevalsfeier teil. Geburtstage der Kinder und das Weihnachtsfest werden nicht gefeiert (…)
Heimmitarbeiterin bekräftigt: Keine Telefonüberwachung
Einen Tag nach Geschwistertrennung und Umsiedelung der 12-Jährigen nahm die Mutter telefonisch Kontakt mit dem Kinderheim in Melle auf, um zu erfragen, wie es ihrer Tochter geht, welche Schule das Mädchen künftig besuchen wird, an welche Anschrift sie Briefe für ihre Tochter schicken kann und wie Telefonkontakte zwischen Mutter und Tochter künftig ausgestaltet werden.
Im Erstgespräch teilte die Mitarbeiterin mit, man werde im Kinderheim Melle auf keinen Fall Telefongespräche rechtswidrig abhören, wie es sich zuvor im Bückeburger Familien-Hilfe-Zentrum ohne Gerichtsbeschluss zutrug. Auch beabsichtige man nicht, illegal Post des Kindes zu öffnen.
Man achte in Melle Recht und Gesetz und lege konsequent Wert auf Einhaltung von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Weder setze man die Strukturen der Herforder Lolly-Affaire fort, noch ließe man Umgang bei Missbrauchsverdacht zu. Auch fänden die Umgänge zwischen Mutter und Tochter nicht „geschützt“ statt. Dafür gibt es weder Grund, noch wird das in einem Gerichtsbeschluss angeordnet.
Anmerkung der Redaktion: Wir werden darüber berichten, ob das neue Heim seine Versprechen umsetzt oder sich an der bisherigen Arbeitspraxis vom Familien-Hilfe-Zentrum orientiert.
Neues Heim, Glück allein – neue Chance, es besser zu machen
Der Erstkontakt mit dem neuen Kinderheim macht einen guten Eindruck. Er eröffnet Jugendamt und Amtsvormund die Chance, das Verständnis von Elternarbeit noch einmal gewissenhaft zu reflektieren und neue Wege zu beschreiten, die dann tatsächlich dem Kindeswohl und dem Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen.
Es wirft Ihnen keiner vor, wie das in der Vergangenheit lief.
Mit diesen Worten aus dem Gespräch am 21.06.2023 im Jugendamt eröffnen sich Perspektiven, Umgänge zu erweitern und darauf hinzuarbeiten, die Herforder Inobhutnahme zeitnah zu beenden.
Mein Mama-Herz blutet, wenn ich mir vorstelle, man würde meine Kinder untereinander trennen. Narzissten isolieren ihre Opfer auch von jeglichen Bindungspersonen und zerstören sie dann psychisch. Nichts anderes betreiben diese Institutionen mit den Kindern untereinander und gegenüber der Mutter. Ich frage mich, wie viel Geld da wohl für alle fließt?
Hallo Sindy, die Frage lässt sich leicht beantworten: pro Kind und Monat fließen mindestens 8.000 Euro.