Methodenkritische Stellungnahme Gutachten

Ob Jugendamt Herford, Amtsvormund und Gerichte inkompetent, lese- oder denkfaul oder alles zusammen sind, um aus dem miserablen Sachverständigengutachten eigene und folgelogische Schlüsse zur „Arbeit“ der „Gutachterin“ ziehen zu können, lässt sich derzeit noch nicht bewerten. Im Artikel „Methodenkritische Stellungnahme Gutachten“ lassen wir eine psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie zu Wort kommen, die im Auftrag der Redaktion das Gutachten gelesen und analysiert hat.

Methodenkritische Stellungnahme Gutachten – Behörden haben eigenständig zu prüfen

Volljuristen und Bundesverfassungsgericht (Urteil liegt vor) haben dahingehend Einigkeit, dass selbst Jugendamt und Vormund Inhalte des Gutachtens eigenständig prüfen müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein OLG ungeprüft Inhalte des Gutachtens in den Beschluss übernimmt, der aus weiten Teilen nur von Inhalten des Gutachtens besteht.

Oder einfach ausgedrückt:

Das Amt hat das Gutachten zu prüfen. Macht es das nicht, löst der Verstoß Amtshaftungsansprüche aus.

Im Fall Stefanie Dresp haben wir ein Gutachten, das nach Einschätzung mehrerer Experten für die Tonne und damit auch die Inohutnahme unbegründet und unrechtmäßig ist.

Wurde Frau Dresp über die Freiwilligkeit der Teilnahme informiert? Darüber schweigt sich die Sachverständige aus.

Methodenkritische Stellungnahme Gutachten – nicht von Jugendamt und Vormund

Im Gespräch am 21.06.2023 verwiesen Amtsvormündern und Jugendamt auf kritische Fragen der Kindesmutter wiederholt auf Gutachten und Beschluss. Offenbar weil man selbst mit deren Beantwortung in Gänze überfordert war, während dem Gesprächstermin die Phantasie nicht genügte, um wenigstens irgendetwas zu antworten oder weil man von den Inhalten von „Gutachten“ und Beschlüssen ebenso verwirrt war, wie das Redaktions-Team und Fachkräfte, die nicht im Zuständigkeitsbereich vom Jugendamt Herford tätig sind.

Lassen Sie uns mit einem Schmankerl aus dem Gutachten beginnen, bevor wir ernsthaft auf weitere konkrete des Sachverständigengutachten eingehen.

Sachverständige ruft Sektenbeauftragte zur Hilfe

In der Causa Stefanie Dresp ist eine methodenkritische Stellungnahme Gutachten nicht notwendig. Selbst jeder unbedarfte Leser merkt, das der Bericht der „Sachverständigen“ keinerlei wissenschaftlichen Standards entspricht.

Die Sachverständige wurde vom Gericht bestallt, den Entwicklungszustand der drei Mädchen zu begutachten, weil die älteste Tochter nach der Coronazeit teilweise nicht zur Schule ging. Hier lesen Sie „Schulalltag Corona – Kommentar einer Lehrerin„.

Gutachterin kommt alleine nicht klar

Schon bei Ermittlung und Bewertung des schulischen Leistungsstandes bewies die Sachverständige Inkompetenz und war überfordert, weshalb sie eine Lehrerin bei der Exploration zur Hilfe herbeirufen wollte, die den Leistungsstand der Kinder begutachten sollte – weil sie selbst das nicht kann.

Noch mehr Schützenhilfe für die „Gutachterin“

Aber auch in anderen Dingen, die durch 5 Sekunden googeln hätten sich erledigen lassen können, glaubte die Sachverständige Schützenhilfe zu benötigen bzw. hoffte, dass jemand ihren Erguss bestätigen würde, um mit ihrer Meinung bzw. ihrem Glauben nicht alleine dastehen zu müssen.

„Die Unterzeichnerin hat auch Kontakt zur Sektenbeauftragtenstelle des Landes NRW Frau L. aufgenommen. Von dort wurde mitgeteilt, dass man wenig über „Yahua“ wisse, dass sich die religiösen Inhalte allerdings problematisch anhören würden.“

Wortzitat: Sachverständige

Methodenkritische Stellungnahme Gutachten: Gutachterin ignoriert Religionsfreiheit

Dass es in Deutschland Religionsfreiheit gibt, damit wollen wir gar nicht erst anfangen. Wesentlich ist an dieser Stelle die Arbeitsweise der Sachverständigen, die bereits bei der Einleitung jeder Leserin, jedem Leser hätte ins Auge springen und zum Hinterfragen der Gutachterin hätte führen müssen.

Welche „religiösen Inhalte“ die Sachverständige der Sektenbeauftragten geschildert hat, wann Sie mit dieser Kontakt aufgenommen haben will und vor allem, wie lange der Kontakt gedauert haben soll, führt die Sachverständige nicht aus, obwohl die im zu Beginn des Gutachtens alle Telefonate und Hausbesuche unter dem Abschnitt „Zeitplan der psychologischen Untersuchung“ akribisch auflistet.

Demnach will sie nachweislich auch die ASD vom Jugendamt, einen weiteren Mitarbeiter eines Jugendamtes, die Grundschule, die SPFH und Familienhilfe psychologisch untersucht haben.

Anmerkung der Redaktion: Uns würden die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung auch von den anderen interessieren.

Rechtschreibfehler der Sachverständigen wurden im obigen Wortzitat selbiger übernommen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich hierbei um bewusst falsch Geschriebenes handelt, um wenigstens irgendwie Nähe zu einer Sekte, die so ähnlich geschrieben wird, zu konstruieren, wenn schon die Sektenbeauftragte die angebliche „Sekte“ nicht kennt.

Jedenfalls lässt sich aus Sicht der Sachverständigen – die zuvor beim Jugendamt Bielefeld als Vermittlerin von Pflegekindern und Adoptionskindern gearbeitet und selbst Pflegekinder hat – gleich zu Beginn des „Gutachtens“ durch die konstruierte „Sektenzugehörigkeit“ bei denkfaulen Leserinnen und Lesern das gewünschte Bild über die Mutter projizieren.

Methodenkritische Stellungnahme Gutachten durch Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie

Das Gutachten wurde u.a. von einer Psychologischen Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie ausgewertet. Deren Einschätzung fassen wir nachfolgend mit den wesentlichen Punkten zusammen.

Kritik am Gutachten:

  • Keine Planung und Begründung der Informationserhebung mit qualitativ hochwertigen und angemessenen psychologischen Methoden.
  • Vorab wurde keine Entscheidungsstrategie vorgestellt, anhand der deutlich wird, wie die Fragen beantwortet werden (z.B. Cut-off-Werte).
  • Die Darstellung der Ergebnisse weisen Defizite bezüglich Objektivität, Reliabilität und Validität auf, da die Begründungen und Schlussfolgerungen hauptsächlich auf dem subjektiven klinischen Eindruck der Verfasserin fußen.
  • Die kulturelle Prägung der Kindsmutter wird nicht thematisiert, genauer ihre Haltung ggü. des Freilernens, was im US-amerikanischen Raum der Norm entspricht.
  • Die Exploration des jüngsten Kindes ist subjektiv und legt ein sicher gebundenes Kind nahe.
  • Tests zur kognitiven und motorischen Entwicklung sind lediglich eine „grobe Einschätzung“.
  • Die Schlussfolgerungen von J. und K. sind nicht nachvollziehbar und nicht folgerichtig, da keine Verlaufsmessung und keine Leistungsdiagnostik stattgefunden hat. Welches Potenzial haben die Mädchen (IQ) und welchen Stand hatte K. tatsächlich nach der 3. Klasse? Die Verfasserin äußerte deswegen nur Mutmaßungen.
  • Die Verfasserin konnte kein Vertrauen zu der Kindsmutter aufbauen, noch war sie in der Lage die Tests zu erklären.
  • Die Verfasserin zeigt keine Selbstreflexion und zeigt keinen Weg auf die wichtigen Tests zur Bindungsqualität nachzuholen.
  • Sie hat damit kein verwertbares Material, um die Fragen zu beantworten, die das Gericht gestellt hat.

Unterzeichnet mit Name, Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie

In Kürze werden wir detaillierter auf Gutachten und Arbeitsweise der Sachverständigen eingehen.

9 Kommentare
  1. Tanja
    Tanja sagte:

    Hi, überall läufts so. Mein RA bereitet nächste Woche die Amtshaftungsklage gg. das JA vor. Darf man euch PN schicken? Tanja

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  2. Sindy Schleicher
    Sindy Schleicher sagte:

    Hallo,
    der ganze Fall ist eine absolute Sauerrei und von Inkompetenz an allen Stellen geprägt. Davon mal abgesehen, dass über 70% der familienrechtlichen Gutachten fehlerhaft und die Leidtragenden immer die Kinder sind, ist es ein Desaster, dass unausgebildete Menschen über Familien -insbesondere Kinder- solche psychologisch tiefgreifende Entscheidungen gegen das Kindeswohl treffen dürfen. Ein Gutachten im Familienrecht sollte dem vier-Augenprinzip unterstehen und kostenfrei immer gegengeprüft werden können. Dem „Gutachter“ mit fehlerhaften Gutachten im Nachgang die Berechtigung entzogen werden.
    Es kann doch nicht sein, dass die Beteiligten im Familienrecht -JA, Gutachter, Richtet etc.- so dermaßen schlecht ausgebildet sind und den Kindern dauerhaft mit ihrer Inkompetenz schaden. Kinder gilt es immer im besonderen Maße zu schützen. Hier haben aber alle Stellen im besonderen Maße versagt. Das kann man bei den Kindern nie wieder gut machen. Die Verantwortlichen sollten sich in Grund in Boden schämen.

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  3. Maik Esslinger
    Maik Esslinger sagte:

    Ist doch typisch, was da abläuft. So wie ich Euch kenne, habt Ihr der Mutter einen erfahrenen Juristen an die Seite gestellt, wenn Ihr auf die Amtshaftung abzielt. Verfolge den Fall jetzt mit. Meine Unterstützung habt Ihr! Gruß, Maik

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  4. Anja
    Anja sagte:

    Auch wir bräuchten dringend Hilfe.Hier wurden die Kinder inobhut genommen, genauere Begründung steht im Obhutnahme nicht drin nur allgemeines.
    Und immer wieder hört man die Kaugummi Formel Kindeswohlgefährdung die nirgendwo genau definiert ist.

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