Jugendamt Herford – keine Lust mehr?
ASD Sabine Ossenbrink Herford Jugendamt erscheint hilfebedürftig und holt sich „Hilfe“ von Teamleitung Philipp B. Auf welche Anschreiben und Anträge der Kindesmutter Stefanie Dresp Teamleitung Jugendamt Herford Abt. Jugend 3.2.2 familienersetzende Hilfen mit Schreiben vom 12.07.2023 reagiert, lässt er offen. Ob er sich damit auf alle Fragen und Anträge von Kindesmutter Stefanie Dresp bezieht, die seitens der ASD anscheinend nicht mehr bearbeitet werden wollen, lässt die Teamleitung offen. Das relativ inhaltslose Schreiben lässt sich sinngemäß zusammenfassen: Wir haben keine Lust mehr! – Anders, als noch zuvor, wie in unserem Artikel „Der Teufel steckt im Detail“ berichtet wurde.
Ob Teamleitung Philipp B. dem Jugendamt Herford tatsächlich davon überzeugt ist, seinen Mitarbeiterinnen einen Gefallen getan zu haben oder er eher den Spuren eines anderen unrühmlichen Jugendamts aus NRW folgt und eigene Erfahrungen sammeln will?!?
Jugendamt Herford Erfahrungen: Nicht die besten
Auslöser, dass nun seitens der ASD Sabine Ossenbrink Hilfe durch die Teamleitung herbeigerufen wurde, dürfte wohl das Schreiben der Kindesmutter Stefanie Dresp vom 11.07.2023 sein:
Dass niemand im Jugendamt Herford, aber auch nicht die Vormünderin vom SkF Herford oder das Personal in den Einrichtungen solche angebrachten Fragen beantworten will, bzw. besser, niemand diese Fragen problemlos beantworten kann, versteht sich von selbst.
Unverfänglicher ist es doch, jemanden zu finden, der die Kindesmutter abwimmelt und ihr mitteilt, dass man nicht mehr auf jedes „Schreiben und Anliegen“ (in Herford offenbar Synonyma für Anträge) reagieren möchte.
Teamleitung Jugendamt Herford – lassen Sie uns doch einfach in Ruhe
Ohne konkreten inhaltlich Bezug zu nehmen, auf welche „Schreiben und Anliegen“ von Kindesmutter Stefanie Dresp er sich bezieht, teilt Teamleitung Philipp B. wie folgt mit:
- Wegen Entzug der elterlichen Sorge durch AG Herford und Bestätigung OLG Hamm sei die Mutter nicht mehr zur Antragstellung in den jugendhilferechtlichen Angelegenheiten der Kinder nicht berechtigt.
- Als nicht sorgenberechtigte Mutter würde Stefanie Dresp im Rahmen der Hilfeplanung nach Vorgaben SGB VIII § 36 beteiligt – indem sie den schriftlichen Hilfeplan geschickt bekommt.
- Aufgrund „dieser“ Regelungen könne Kindesmutter Stefanie Dresp aktuell nicht an den Hilfeplangesprächen teilnehmen.
- Der Kindesmutter würden zunächst zweimal jährlich persönliche Gespräche mit der Sachbearbeitung angeboten. Da würde sie auch Informationen erhalten und Gelegenheiten bekommen, Anliegen, Wünsche und Sorgen zu äußern. Sie bekäme auch Hilfeplanprotokolle zugeschickt.
Wegen diesen „Gründen“ bitte man, von weiteren Anfragen und Anträgen abzusehen. Kindesmutter Dresp könne ja alles „sammeln“ und „dort platzieren“.
Welche Rechtsgrundlage Kindesmutter Stefanie Dresp verwehrt, Anträge zu stellen, bleibt natürlich unerwähnt. Unerwähnt bleibt ebenso, dass Behörden verpflichtet sind, Anträge zu bescheiden. Es obliegt nicht den Mitarbeitern der Behörde, ob sie Lust auf Bearbeitung von Anträgen haben oder nicht.
Übrigens: Am 21.06.2023 fand ein Gespräch mit Amtsvormund und Jugendamt Herford statt, bei dem Kindesmutter Stefanie Dresp in der Tat Gelegenheit hatte, Fragen zu stellen. Wie die jedoch nicht beantwortet wurden, werden wir gesondert besprechen.
Jugendamt Herford Erfahrung: Teamleitung bestätigt Untätigkeit
Weiter im Schreiben: Zuständige Flachkräfte des Jugendamts würden künftig nicht mehr auf „jedes Schreiben und Anliegen reagieren können„. Man nehme diese zur Kenntnis und dokumentiere diese in den beim Jugendamt Herford geführten Akten.
Es wurden von der Kindesmutter Anträge mit Aufforderung zum rechtsmittelfähigen Bescheid und Fristsetzung gestellt. Dazu Teamleitung Philipp B. Jugendamt Herford:
„Auch auf Fristsetzung zur Beantwortung Ihrer Anfragen werden die Fachkräfte nicht eingehen.“
Zitat Jugendamt Herford, Teamleitung Philipp B., Abt. Jugend 3.2.2 familienersetzende Hilfen, Schreiben vom 12.07.2023
Zuvor hatten schon ASD und Vormund mitgeteilt, dass Anträge nicht beschieden werden. Mit dieser nun auch schriftlich ausgesprochenen Verweigerung der Antragsbescheidung dürften dann einzuhaltende Fristen vor Klage nichtig sein.
Teamleitung Philipp B. verweist auf mangelhaftes Gutachten
Weiter teilt Teamleitung Philipp B., Abt. Jugend 3.2.2 familienersetzende Hilfen mit:
„Bzgl. inhaltlicher Fragen zu Inobhutnahme, Entzug der elterlichen Sorge, etc. verweise ich auf Ausführungen der Gerichte in den Verfahren und jeweiligen Beschlüssen sowie auf das durch Frau Schlichting-Heinze erstellte psychologische Gutachten vom 11.07.2022.“
Wie schon im Artikel „Methodenkritische Stellungnahme Gutachten“ erwähnt, sind Jugendamt Herford und Amtsvormund verpflichtet, das „Gutachten“ der Sachverständigen zu prüfen. Wird dies unterlassen, werden dadurch Amtshaftungsansprüche ausgelöst.
Weder war die Sachverständige unabhängig, noch kompetent oder sorgfältig, als sie die Familie explorierte und den schulischen Leistungsstand der ältesten Tochter „überprüft“ hat. Dies räumt die Sachverständige selbst in ihrem „Gutachten“ ein. Nicht nur durch mangelhafte Rechtschreibung, konsequente Fehler bei Interpunktion und etlichen Fehlern im Umgang mit Zahlen, sondern auch, indem sie einräumt, den Leistungsstand der Kinder nicht ohne Hilfe einer Lehrerin bewerten zu können. Doch die Hilfe dazu gab es während der Exploration nicht.
Dass das „Gutachten“ auch aus weiteren Gründen nicht verwertbar ist, zeigt sich u.a. an den „Testverfahren“, die die „Sachverständige“ nicht transparent benannt hat. Wurden überhaupt anerkannte, standardisierte Tests verwendet? Zudem hat die Sachverständige versäumt, nachvollziehbar im Gutachten wiederzugeben, wie die „Testergebnisse“ ausgewertet wurden und woher ihre „Resultate“ stammen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die „Gutachterin“ hat keinerlei wissenschaftliche Standards erfüllt. Weder Jugendamt noch Vormund oder Gerichte haben das „Gutachten“ einer konkreten Prüfung unterzogen.
Jugendamt Herford kann oder will Fragen & Anträge nicht beantworten
Von Ende Mai bis Mitte Juli 2023 wurden diverse Schriftsätze an Jugendamt, Amtsvormund, Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg und Einrichtung Melle geschickt. Nicht etwa, weil Kindesmutter Stefanie Dresp von Langeweile geplagt wird, sondern aus triftigen Gründen.
Beim Lesen seines Schreibens fällt auf, dass Teamleitung Philipp B., Abt. Jugend 3.2.2 familienersetzende Hilfen es offenbar schwer fällt, genau darauf einzugehen, was von Kindesmutter Stefanie Dresp beantragt wurde und welche Fragen sie in ihren Schreiben dem Jugendamt Herford, der SkF Amtsvormund und den Einrichtungen gestellt hat. Deshalb folgt nachfolgend eine Übersicht.
30.05.2023 Antrag auf Hilfeplangespräch
Das Jugendamt Herford schließt ohne jegliche Begründung Kindesmutter Stefanie Dresp aus dem Hilfeplanverfahren aus. Es werden ihr lediglich „Ergebnisse“ durch Zusendung des geschriebenen Hilfeplans übermittelt. Darin niedergeschriebene Ziele, nämlich Gespräche mit der Kindesmutter wurden ausweislich des Hilfeplans nicht erreicht. Der Gesetzgeber sieht nach SGB VIII § 36 die Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern im Hilfeplan vor. Auch für das nächste Hilfeplangespräch im Oktober 2023 verweigert das Jugendamt Herford der Mutter die Teilnahme.
Ergebnis: Jugendamt Herford will den schriftlich gestellten Antrag mit Aufforderung zum rechtsmittelfähigen Bescheid und Fristsetzung nicht bescheiden.
06.06.2023 Antrag auf Umgang zum Geburtstag von Kind J.
Kindesmutter Stefanie Dresp beantragt Umgangskontakt zum 8. Geburtstag ihrer Tochter.
Ergebnis: Der Antrag wurde vom Jugendamt Herford und vom Amtsvormund SkF mit Ansage nicht bearbeitet.
07.06.2023 Antrag auf Heimatbeurlaubung aller drei Kinder
Ebenfalls per Fristsetzung und mit Aufforderung für rechtsmittelfähigem Bescheid beantragt Kindesmutter Stefanie Dresp bei Jugendamt und Amtsvormund für die Sommerferien Heimatbeurlaubung aller drei Töchter.
Ergebnis: Auch dieser Antrag wird nicht bearbeitet.
12.06.2023 Erinnerung an Anträge und Fristen
Mit diesem Datum wurde das Jugendamt Herford nochmal an die ablaufenden Fristen erinnert und erneut zum Erlass rechtsmittelfähiger Bescheide aufgefordert.
Ergebnis: Das Schreiben bleibt von Amtsvormund, ASD und deren Vertretung unbeantwortet.
07.07.2023 Post einbehalten – Nachfrage an Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg
Pakete und Briefe an die Kinder werden einbehalten. Es wurde beim Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg schriftlich nachgefragt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies passiert.
Ergebnis: Keine Antwort.
11.07.2023 Nachfrage: Wer hat Anweisung gegeben, Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis aufzuheben
Am 11.07.2023 forderte Kindesmutter Stefanie Dresp Jugendamt Herford, Amtsvormund sowie Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg auf, mitzuteilen, wer angeordnet hat, das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis der Kinder und der Kindesmutter aufzuheben.
Ergebnis: Schreiben von Philipp B. Teamleiter Jugendamt Herford Abt. Jugend 3.2.2 familienersetzende Hilfen
Guten Abend Frau Dresp, ich bin grade durch Zufall über die Seite gestoßen, und habe mir alles durchgelesen. Ich persönlich wohne seit ein paar Monaten hier in Herford und habe mir überlegt Hilfe vom Jugendamt zu holen. Ähnliche Geschichte wie Ihnen. Jetzt glaube ich, ich lass es lieber. Nicht das meine Kinder gezwungen werden mit dem Vater Kontakt zu haben obwohl sie es nicht wollen. Nein danke. Ich denke, das schaffe ich schon alleine.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft.
MFG Frau R.