Hilfeplangespräch ohne Mutter
Wie schon bei den vorherigen Hilfeplangesprächen will man auch dieses Mal auf die Anwesenheit von Kindesmutter Stefanie Dresp verzichten – und hat vorsorglich schon mal den Umgang ausgesetzt und obendrein noch den Geschwisterkontakt abgebrochen. Wenn das kürzlich eingegangene Schreiben kein Irrtum ist. Falls doch nicht, würden Jugendamt Herford und Amtsvormund das eigentliche Anliegen sowie das Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr unter Beweis stellen. Man verwehrt zum Hilfeplangespräch Teilnahme daran.
Ließe sich nicht spätestens jetzt geplante Elternentsorgung insinuieren?
Muss das Jugendamt Eltern zum Hilfeplangespräch einladen?
Das Jugendamt Herford in Einheit mit dem Amtsvormund Anne Schütteldreier vom Sozialdienst katholische Frauen Herford lädt Kindesmutter Stefanie Dresp im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligung des Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII zu einem persönlichen Gespräch mit Amtsvormund Anne Schütteldreier, ASD Sabine Ossenbrink und ASD Tina A. ein – nicht jedoch zur Teilnahme am Hilfeplangespräch.
Man kann eigentlich nur davon ausgehen, dass der einladenden ASD Tina A. vom Jugendamt Herford beim Aufsetzen des Schreibens ein Fehler unterlaufen ist und sie beim Tippen Gespräch und Hilfeplangespräch miteinander verwechselt hat. Und man kann auch nur hoffen, dass der versehentliche Irrtum ihr noch rechtzeitig auffällt, um die richtige Einladung rauszuschicken.
Immerhin wurde Kindesmutter Stefanie Dresp in der letzten Zeit wiederholt gesagt, es sei ja bald Hilfeplangespräch und zeigte selbst Unverständnis, warum die Mutter beim HPG dabei sein dürfen sollen, wie schon zuvor.
Keine Teilnahme am Hilfeplangespräch bei Sorgerechtsentzug
Solange Eltern das Sorgerecht innehaben, sind diese zur Teilnahme am Hilfeplangespräch berechtigt. Wurde den Eltern jedoch begründet, unbegründet oder rechtswidrig und willkürlich das Sorgerecht entzogen, entscheiden der Vormund und das Jugendamt darüber, ob und wie sie nicht sorgeberechtigte Eltern in das Hilfeplanverfahren einbinden – oder nicht.
Im Falle von Kindesmutter Stefanie Dresp entscheiden sich Amtsvormund Anne Schütteldreier und Jugendamt Herford, die Beteiligung der Kindesmutter auf ein absolutes Minimum zu beschränken, weil ihr alle Teile des Sorgerechts entzogen wurden.
Gespräch statt Hilfeplangespräch
Vormund und Jugendamt Herford laden die Mutter deshalb nur zu einem „persönlichen Gespräch“, nicht jedoch zur Teilnahme am Hilfeplangespräch ein. In diesem Gespräch soll die Mutter aktuelle Informationen über ihre Töchter erhalten.
Dies wird wie folgt laufen – wie in Kinderklau-Fällen typisch:
- Man sagt der Mutter, die Kinder seien gut angekommen, die Kinder hätten sich gut eingelebt.
- Es wäre wichtig, dass die Mutter den Kindern signalisiere, dass sie die Maßnahmen akzeptiere.
- Wenn nicht, brächte sie die Kinder in einen Loyalitätskonflikt.
Außerdem soll die Kindesmutter in diesem Gespräch auch Gelegenheit erhalten, ihre Anliegen bezüglich ihrer drei Töchter vorzubringen.
Wie das ablaufen wird, kann man sich angesichts zurückliegender Ereignisse ebenfalls denken:
- JA und Vormund werden nochmals auf ihr rechtswidriges Verhalten wie Überwachung von Telefonaten, Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und Geschwistertrennung angesprochen. Keiner von denen geht darauf ein.
- JA und Vormund wird erneut nach Begründung für deren Verhalten angesprochen. Beide verweisen auf Inhalte in Gerichtsbeschlüssen und Gutachten, die darin nicht gibt.
- Auf die Aufforderung, doch mal Stellen in den Schriftsätzen zu benennen, wo diese Inhalte stehen sollen, antwortet man „Dann lesen Sie doch!„, weil man derartige Inhalte in den Schreiben nicht benennen kann, weil sie darin nicht stehen.
- Auf den Hinweis, dass man sich zudem auf nicht vorhandene Gründe aus einem Falschgutachten beruft, das die Gutachterin noch nicht einmal hätte erstellen dürfen, windet man sich ebenfalls raus: „Lesen Sie die Beschlüsse!„.
- Auf den Hinweis, dass jene Beschlüsse aus dem Falschgutachten einer Gutachterin resultieren, die niemals dieses Falschgutachten hätte erstellen dürften, beendet man das Thema. „Frau Dresp, mit Ihnen kann man nicht reden!„.
- Auf alles, was die Kindesmutter einbringt, wird in keiner Weise eingegangen.
- Jegliche Zusammenarbeit mit der Kindesmutter wird weiterhin verweigert.
- Fragen nach Umgangsausweitung, Aufhebung der Umgangsbegleitung und Beurlaubung in den mütterlichen Haushalt werden abgeschmettert. Ablehnung nicht oder mit fadenscheinigen „Gründen begründet“, stattdessen wird alles abgeschmettert, was den Bindungserhalt der Kinder zur Mutter aufrecht erhalten oder gar fördern könnte, weiterhin abgelehnt.
- Der Kindeswille der drei Mädchen, zuhause bei ihrer Mutter leben zu dürfen, wird weiter ignoriert und somit der Willen der Kinder und auch die Kinder selbst weiter gebrochen.
Trotz einschlägiger europäischer Rechtsprechung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und mit der Voraussicht, das ebendort das Menschenrechtsverbrechen an Kindesmutter Stefanie Dresp und ihren drei Töchtern festgestellt und die Bundesrepublik Deutschland erneut verurteilt wird, wird bis dahin das Menschenrechtsverbrechen weiter fortgesetzt. Auch die Verweigerung zur Teilnahme am Hilfeplangespräch ist Teil dessen!
Kein Infragestellen des „Hilfezwecks“
Der Wille des Gesetzgebers sieht auch für nicht sorgeberechtigte Eltern eine Teilnahme am Hilfeplangespräch vor. Denn vornehmlich steht den Eltern sowie den Kindern das Recht auf natürliche Erziehung gem. GG Art. 6 zu. Somit haben alle „Hilfen“ darauf abzuzielen, Kindern und Eltern das Zusammenleben (wieder) zu ermöglichen. Sämtliche „Hilfen“ nach SGB VIII und anderen Gesetzen sind daher an die Familie gerichtet – zu der gehören eben auch nicht sorgenberechtigte Eltern. Die Gesetze schließen Eltern – ungeachtet des Sorgerechts – explizit nicht aus! So zum Beispiel hier:
Insofern sollen auch nicht sorgenberechtigte Eltern in das Hilfeplangespräch einbezogen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem entgegensprechen. Zum Beispiel dann, wenn Eltern den „Hilfezweck in Frage stellen“.
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
(5) Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht in Frage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden; die Entscheidung, ob, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung erfolgt, soll im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Berücksichtigung der Willensäußerung und der Interessen des Kindes oder Jugendlichen sowie der Willensäußerung des Personensorgeberechtigten getroffen werden.
Mit der Einschränkung, dass nicht sorgeberechtigte Eltern nur dann am Hilfeplangespräch zu beteiligen sind, wenn sie den Hilfezweck nicht in Frage stellen, ist dem institutionellen Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
„Hilfezweck“ – mehr als nur fragwürdig
Warum Herausnahme und Fremdunterbringung der drei Töchter von Stefanie Dresp mehr als fragwürdig ist, haben wir bereits ausführlich dargelegt. Sämtliche Maßnahmen von Sorgerechtsentzug über Herausnahme bis Fremdunterbringung und minimale Kontakte basieren auf drei Argumenten:
- Verletzung der Schulpflicht (zum Zeitpunkt der Herausnahme nicht mehr gegeben)
- Unterstellte zu wenige Sozialkontakte der Kinder aufgrund Verletzung der Schulpflicht – auch bei der Dreijährigen
- Weltanschauung der Kindesmutter, die falsch im Gutachten wiedergegeben wurden, aber durch Religionsfreiheit gedeckt ist (wenn sie so überhaupt stimmen würde)
Keiner dieser Gründe rechtfertigt, Mutter und Kinder zu trennen und noch dazu eine Geschwistertrennung durchzuführen und eine Rückführung per se von Anfang an auszuschließen. Auch alle drei Gründe zusammen rechtfertigen die Maßnahmen nicht. Schon gar nicht die sich daraus ergebenden Folgen insbesondere für die Kinder.
Schauen wir uns ein paar Äußerungen der Verantwortlichen an
- Jugendamt Herford: Außer Schule sehen wir keine weiteren Baustellen
- Jugendamt Herford: Die Kinder sind gut versorgt
- Familienhilfe: Das Kindeswohl ist gesichert
- Amtsgericht Herford: Verletzung der Schulpflicht reicht nicht für Sorgerechtsentzug und Herausnahme
- Gutachterin: Keine Herausnahme der Kinder
- Gutachterin: Altersgerechte Entwicklung (insbesondere bei der jüngsten Tochter
- OLG Hamm: Liebevolle, fürsorgliche Mutter
Angesichts dieser mit Akten belegbaren Äußerungen darf, oder besser MUSS nicht sogar der „Hilfezweck“ in Frage gestellt werden!?
Schauen wir uns Reaktionen der Kinder nach 11 Monaten Fremdunterbringung an
Die älteste Tochter malt Bilder, die sie mit „Beste Mama“ beschriftet. Sie will, dass die Mutter am bevorstehenden Hilfeplangespräch (etwa Mitte Oktober 2023) teilnimmt. Die mittlere Tochter sucht bei den Umgängen engen Körperkontakt zur Mutter. Sie bringt zu den Umgängen Sachen mit, die sie von ihrer Mutter erhalten hat. Sie geht bei den Umgängen mit ihrer Mutter nicht freiwillig weg. Umgangsbegleitung fordert Mutter auf, ihrer Tochter zu sagen, dass sie jetzt gehen soll. Auch die jüngste Tochter will nach hause und sich nach den Umgängen nicht von ihrer Mutter trennen.
Alle drei Töchter wollen wieder zusammen bei ihrer Mutter leben. Fotos belegen fröhliche Kinder bis zur Herausnahme aus der mütterlichen Obhut. Verhalten, Aussagen, Briefe und Fotos belegen unglückliche und traumatisierte Kinder ab dem Zeitpunkt der Herausnahme.
Auch das soll kein Hinterfragen des „Hilfezwecks“ zur Folge haben dürfen oder gar erforderlich machen?
Warum Ausschluss vom Hilfeplangespräch
Zu recht stellt man sich die Frage, warum Jugendamt Herford sowie Vormund Anne Schütteldreier vom SkF Herford der Mutter die Teilnahme am Hilfeplangespräch verweigern. Rein pragmatisch betrachtet, würde es ja Sinn machen, alle Beteiligten zu einem Gespräch zusammenzurufen, wenn tatsächlicher Hilfebedarf vorläge und man tatsächlich Hilfen planen wollte.
Deshalb steht die überaus berechtigte und zwingend zu klärende Frage im Raum, warum Kindesmutter Stefanie Dresp die Teilnahme am Hilfeplangespräch verweigert wird.
Vorgeschobener „Grund“ für Verweigerung der Teilnahme am HPG?
Würde man Amtsvormund Anne Schütteldreier vom SkF Herford sowie das Jugendamt zum jetzigen Zeitpunkt (1. Oktober 2023) fragen, warum Kindesmutter Stefanie Dresp nicht zur Teilnahme am Hilfeplangespräch eingeladen wird, würde – insofern beide jene Frage überhaupt beantworten würden – vermutlich zur Begründung die Existenz der Webseite Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de anführen.
Dass die Webseite seitens Amtsvormund Anne Schütteldreier und Jugendamt Herford nicht gerne gesehen wird und denen ein Dorn im Auge ist, daraus macht man keinen Hehl, wie diverse Aufforderungen zum Löschen der Internetseite beweisen:
Allerdings wäre das nur ein vorgeschobener Grund. Denn:
In der Vergangenheit fanden zwei Hilfeplangespräche statt. Am 18.12.2022 sowie im April 2023. Beim 1. HPG durfte Kindesmutter Stefanie Dresp dabei sein, bei den drei Hilfeplangesprächen im April wurde auf die Einladung der Mutter verzichtet.
Welchen Grund soll es damals gegeben haben? Da gab es die Internetseite Inobhutnahme-mit Vorsatz.de nämlich noch nicht.
Um Eltern faktisch aus dem Hilfeplangespräch fernzuhalten, gehört schon einiges dazu. Das Landesjugendamt schreibt selbst, das Hilfeplanverfahren sei ein Prozess für junge Menschen und deren Familie. Umfassende Einbeziehung der jungen Menschen und deren Familien seien Qualitätsmaßstäbe und Gelingfaktoren.
Soll nur ins Hilfeplanprotokoll, was rein „darf“?
Verlauf des Hilfeplangesprächs, erreichte sowie nicht erreichte Ziele und neue Ziele müssen im sogenannten Hilfeplanprotokoll schriftlich dokumentiert werden. Will man etwa aus diesem Grund Kindesmutter Stefanie Dresp nicht am Hilfeplangespräch teilnehmen lassen?
Unter Umständen müsste man dann ja auch Äußerungen der Kindesmutter im Hilfeplanprotokoll niederschreiben, die fundiert, aber für Jugendamt und Amtsvormund höchste Brisanz haben könnten.
Vielleicht will man aber auch „nur“ verhindern, dass die beiden älteren Mädchen – insofern diese beim Hilfeplangespräch dabei sind – zu viel erfahren, was nach Auffassung von Jugendamt und Vormund nicht für ihre Ohren bestimmt ist.
So zum Beispiel, das Telefonate nicht überwacht, Briefe und Pakete nicht geöffnet werden dürfen, sämtliche Maßnahmen gegen die Rechte von Töchtern und Mutter verstoßen, das Gutachten ein Falschgutachten ist, es nicht um das Kindeswohl geht, …
Aus Sicht von Jugendamt, Vormund und Heimpersonal gäbe also durchaus ein paar Gründe, warum man Kindesmutter Stefanie Dresp auf keinen Fall beim Hilfeplangespräch dabei haben will.
Sind Jugendämter eine Kinderklaubehörde?
Das deutsche Jugendamt verkauft sich in der Öffentlichkeit als moderne Dienstleistungsbehörde, deren Aufgabe, aber auch deren Anliegen es sei, Familien zu unterstützen. Jedes deutsche Jugendamt wehrt sich in der Öffentlichkeit vehement dagegen, Kinderklaubehörde zu sein.
Immer mehr Urteile gegen die „Kinderschützer“
Prinzipiell klingt das gut und zweifelsfrei mag es Einzelfälle geben, bei denen die Herausnahme eines Kindes zu seinem Schutz notwendig ist. Dass deutschen Jugendämtern der Ruf „Kinderklaubehörde“ anhaftet, kommt jedoch nicht von ungefähr.
Nämlich deshalb, weil in der Vergangenheit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach Menschenrechtsverbrechen durch deutsche Jugendämter festgestellt und verurteilt hat. Aber auch Oberlandesgerichte und Bundesverfassungsgericht urteilen immer häufiger zugunsten von Familien, bei denen Sorgerechtsentzüge, Inobhutnahmen, Herausnahmen sowie Umgangsregelungen rechtswidrig durchgezogen wurden.
Ebenfalls nehmen erfolgreiche Schadensersatzklagen gegen Gutachter wegen der Erstellung von Falschgutachten zu, die als Grundlage zur Durchführung rechtswidriger Maßnahmen zum Nachteil von Eltern und Kindern herangezogen werden. Der Redaktion liegt ein Urteil zu einer 6-stelligen Summe für Schadenersatz vor.
Der Fall Stefanie Dresp – das nächste Urteil am EGMR?
Man fragt sich: Wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung, und dann auch noch eine in solchem Ausmaße vorliegt, dass Sorgerechtsentzug, Herausnahme, Geschwistertrennung und nur noch pro forma Umgänge unter Observation notwendige, verhältnismäßige und begründete Maßnahmen sind, warum muss man sich solcher Mittel bedienen, wie sie hier auf Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de zur Causa Stefanie Dresp vorgetragen werden.
Einige Beispiele:
- Ein Gutachten, welches rechtswidrig erstellt wurde und keinerlei wissenschaftlichen Standards entspricht, als Grundlage für alle Maßnahmen verwenden.
- Trotz Hinweis bezüglich des Komplexes rund um das Gutachten entgegen der spätestens dadurch erneut ausgelösten Amtsermittlungspflicht weiter agieren wie zuvor.
- Weiterhin Telefonate überwachen, Briefe und Pakete öffnen, obwohl man spätestens durch Schriftverkehr und Internetseite weiß, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nie ohne richterlichen Beschluss aufgehoben werden darf.
- Fortgesetzt gängige höchstrichterliche Rechtssprechung missachten (Verletzung der Schulpflicht nicht per se Kindeswohlgefährdung, Kinder haben keinen Anspruch auf bestmögliche Erziehung, auf Rückführung muss hingearbeitet werden, Geschwister haben Recht auf gemeinsames Aufwachsen usw.).
- Selbst nach unmissverständlichen Hinweisen, Anschreiben und Aufforderungen, den gesamten Sachverhalt unter dem Aspekt Amtsermittlungspflicht erneut zu prüfen und rechtswidriges Handeln unverzüglich aufzuheben so weitermachen, wie zuvor.
- Von Kindesmutter Stefanie Dresp das Kindergeld herauszuverlangen, obwohl sie enorme finanzielle Aufwendungen hat.
- Kindesmutter Stefanie Dresp wiederholt Beteiligung am Hilfeplangespräch verwehren, obwohl SGB VIII explizit nicht nur auf sorgeberechtigte Eltern oder Vormünder abzielt, sondern auf Beteiligung von Eltern und Familie abzielt.
- Einem 12-jährigen Mädchen sein Handy wegnehmen, wiedergegeben und dann wegnehmen, um sicherzustellen, dass es keinen Kontakt zur Mutter oder anderen unliebsamen Personen aufnehmen kann. Hier spielt die tatsächliche soziale Isolation und Ausgrenzung natürlich keine Rolle. Welches Kind in dem Alter darf sein Handy nicht benutzen?
- Das Nicht-Beantworten von Fragen, wie beispielsweise wer angeordnet hat, das Telefonate abgehört werden und ob dazu ein richterlicher Beschluss vorliegt.
- Weiterhin gegen EMRK Art. 8 verstoßen, nachdem man spätestens durch die Webseite auf diesen Verstoß hingewiesen wurde.
- Umgänge der Kinder untereinander werden auf ein Minimum beschränkt und es finden noch nicht mal regelmäßige verlässliche Geschwisterkontakte statt.
- Mutter und Kindern das Recht auf und durch natürliche Erziehung verweigern, obwohl das Jugendamt Herford sowie Familiengerichte und Gutachter selbst wiederholt Äußerungen wie oben abgelassen haben.
Es steht nicht zu erwarten, dass Jugendamt und Vormund zur Besinnung kommen, sodass die erneute Verweigerung zur Teilnahme am Hilfeplangespräch ein weiterer Baustein für ein EGMR Urteil sein wird. Noch einfacher kann man es dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht machen, erneut ein Urteil gegen die BRD zu verhängen. Aber wie wir unlängst vom SkF Herford erfahren haben, weiß man dort nicht einmal, was der EGMR überhaupt ist. Hier finden Sie EGMR Urteile gegen Deutschland.
Eine Vormundschaft darf ohne die Erlaubnis und Einverständnis der Mutter nicht bewilligt werden. Weil sonst würde kein Mensch auf dieser Welt ein Kind zur Welt bringen.
Hallo Lamia, das gilt für welches Land? Wäre dann ja ein beliebtes Auswanderungsland. Gruß aus der Redaktion
Liebe Stefanie, was Sie und Ihre Mädchen durchleiden, mag ich mir nicht en Detail vorstellen. Von Herzen wünsche ich Ihnen alle erdenkliche Unterstützung und dass der Weg zum EGMR gar nicht erst notwendig wird. Für Ihren Mut und Kampfesgeist zolle ich Ihnen meinen tiefen Respekt.
Liebe Grüße
Janine Wollreuter
Hi Steffi & Team,
wie ich das immer feiere, wenn deine neuen Beiträge in FB aufschlagen. Beste Unterhaltung für den späten Sonntagabend. Schon wieder ’nen hammermäßigen Artikel rausgehauen. Richtig so. In allen Punkten voll ins Schwarze getroffen. Darauf verwette ich meinen Allerwertesten. Ich glaube auch, dass die kompetente Dame vom ASD da was verwechselt hat und nochmal ’ne neue Einladung rausschickt. Kann ja jedem mal passieren. Sonst wär das echt ein dicker Hammer, der beim EGMR richtig einschlägt.
Kennst du den Fall der Familie Kutzner? Wurde verfilmt, nachdem die beim EGMR geklagt und gewonnen haben. Gibts auf YouTube. Such da mal nach „In Sachen Kaminski“. Würde mich mega freuen, wenn du in die Fußstapfen der Kutzner-Eltern trittst.
Bis demnächst, LG Stephanie
Hallo Stephanie, über dein Kompliment freuen wir uns ganz besonders. Geben uns Mühe ;-)
Wo ist das Problem, Mutter und Vater zum HPG einzuladen. Dachte, wäre Pflicht. Unser Amt war total korrekt. Mit unserer Teenietochter gab es Probleme wegen schlechtem Umgang. Sie war kurz im Heim, kam nach drei Wochen zurück. Hatte einen Sozialarbeiter für 4 Monate. Der hat echt super Arbeit geleistet. Nach 6 Monaten gab es ein Abschluss-HPG, gut war es. Thomas
Sie haben jetzt schon Angst, weil klar ist dass sie verlieren. Ich hoffe doch dass es dann auch personelle Konsequenzen gibt.
Es ist unglaublich, wie hier nicht nur mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten zu Lasten der Familie gespielt wurde. Das Strafrecht kennt übrigens die Delikte wie Amtsmißbrauch, Nötigung und Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung…und ja, sie gelten auch und besonders für Beamte, das beliebte Argument „Kindeswohl“ sollte durch Machtgeilheit, Ignoranz und Inkompetenz ersetzt werden! Immer wieder höre ich, die Agenden der Kinder- und Jugendhilfe (Österreich) seien privatwirtschaftlich und man bekommt keine Aktauskunft, so dass die etwas fern der Realität schwebende Sozialarbeiterin schreiben kann, was ihr gerade zum Konstrukt der geplanten Fremdunterbringung passt. Mein Rat an die Damen: Sollten Sie versuchen, meine Tochter in einer WG unterzubringen, sorge ich eigenhändig dafür, dass man Sie dort als Putzhilfe anstellt. Thema war erledigt!
Es gibt einen Grundsatz: Bei Gericht muss/soll jede Aussage mit Fakten untermauert werden, jeder Aussage muss entgegengetreten werden. Wird eine Aussage einer Partei nicht widersprochen gilt sie als Wahr
Es geht nicht ums Helfen. Noch deutlicher können die das nicht klarmachen. LG Markus
Hallo Stefanie,
„Aber wie wir unlängst vom SkF Herford erfahren haben, weiß man dort nicht einmal, was der EGMR überhaupt ist…“
Erinnert mich an den einen oder anderen unstudierten grünen Politiker. ;)
Aber vielleicht belesen sich die Jugendamtsmitarbeiter von Herford, denn laut Aussage von Frau Bearbock, besteht das Jahr nicht mehr aus 365, sondern aus 560 Tagen im Jahr ;) Da bleibt mächtig viel Zeit, seinen IQ auf den neuesten Stand zu bringen, da ja der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst im Jahr 1952 gegründet wurde und seit 1998 ein ständig tagender Gerichtshof ist. Muss man ja nicht kennen, warum auch ;)
Dass einer 12 Jährigen sogar das Handy weggenommen wird, nur damit ihre Kontakte kontrolliert werden können und sichergestellt wird, dass sie keinen Kontakt zur ihrer Mutter aufbauen kann und darf, trotz sehnlichsten Wunsch, ist erbärmlich.
Abgesehen von den anderen Kontrollen, wie Briefe öffnen und Pakete durchstöbern, Wünsche der Kinder einfach ignorieren, Geschwistertrennung, hat es für mich nicht nur den Touch von Stasimethoden, gepaart mit dem 3. Reich, sondern das fühlt sich für mich auch extrem narzisstisch und sadistisch an!
Soweit ist das Jugendamt noch nicht mal bei mir gegangen, obwohl man mir alles mögliche unterstellte und die Defizite meines Sohnes, die er nachweislich durch die brutale Inobhutnahme erlitt, als posttraumatisch werteten und mir somit in die Schuhe schoben, um ihr eigenes Versagen zu vertuschen.
Du solltest in Betracht ziehen, weitere Schritte zu gehen. Eventuell der Öffentlichkeit die Namen der Sachbearbeiter, Unterlagen, vor allem das Gutachten, nicht vorzuenthalten.
Besonders die finanziellen Aspekte, die eine Inobhutnahme bei 3 Kindern als Humankapital mit sich bringen? ;) Wenn Sachbearbeiter/Erzieher etc, sich nicht an Gesetze und Paragraphen halten wollen, die Mutter an HPG’s ausschließen, das Kindeswohl gefährden (z.B. das Kind mit einer heftigen, eiternden Brandwunde sich selbst zu überlassen), sowie eine Situation wie diese herbeiführen, haben sie in meinem Augen, den Anspruch auf Immunität verspielt.
Sie führen hier gezielt und beabsichtigt eine Extremsituation auf Kosten der Kinder, der Mutter und der Steuerzahler herbei und missbrauchen ihre Position. Dann sollten sie sich auch im Klaren sein, dass sie der Mutter keine andere Wahl lassen, als zu handeln. Ich drücke dir weiterhin die Daumen!
Sollte mein Eintrag gegen Regeln verstoßen, dann bitte nicht freischalten. :)
Hallo Sabine,
kein Problem. Dürfte ja wohl regelkonform sein ;-) Im Hintergrund laufen diverse weitere Dinge, über die wir aus strategischen Gründen derzeit noch nicht öffentlich berichten. Soviel kann aber hier verraten werden: Im aktuellen Schriftverkehr mit dem Herrn Richard R. von der Personalabteilung des Jugendamt Herfords wurde diesem sinngemäß mitgeteilt, dass die Abkürzung der Nachnamen reine Nettigkeit unsererseits darstellt und u.a. das BVG vollständige Erwähnung von Klarnamen als zulässig erachtet.
Die Berichterstattung auf Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de erfüllt jegliche Kriterien, die das BVG als Maßstab herangezogen hat, um Klarnamen-Nennung als legitim zu bewerten. Noch warten wir auf Antwort und sind gespannt, ob er überhaupt noch auf das Schreiben von Stefanie Dresp reagieren oder es doch lieber sein lassen möchte. Evt. bemüht Richard R. Google, um das Urteil selbst zu lesen oder er vielleicht verschlingt er gerade einschlägige Literatur, um dann mit Steffi in die Diskussion zu gehen.
Bei Bedarf werden ihr Schriftstücke als Vorlage zur Verfügung gestellt. Das wurde bereits mit größeren und erfahrenen Jugendämtern ausdiskutiert, mit dem Ergebnis, dass niemand voll ausgeschriebene Klarnamen entfernen musste.
Das Umstellen der bislang abgekürzten Nachnamen auf vollständig ausgeschriebene Nachnamen geht ratzfatz ;-) – das Okay von Stefanie Dresp liegt vor. Es dürfte also nur noch eine Frage der Zeit sein, bis man hier alle Namen vollständig ausgeschrieben lesen können wird.
Beste Grüße
Lieber Webmaster mit “ unbekannter Identität „,
Liebe Stefanie Dresp.
Ich bin regelrecht sprachlos über soviel Einsatzbereitschaft und Kampfgeist eurerseits.
Es beansprucht schon sehr viel Zeit und Geld sowas auf die Beine zu stellen, aber mit finanzieller Unterstützung vom deutschen Staat, der genügend Geld einnimmt allein über die böswillige Inobhutnahme-mit-vorsatz lässt sich einiges finanzieren 😉
Es ist vollkommen richtig das Eltern für ihre Kinder kämpfen, das ist unsere Pflicht als Eltern!
Und niemand hat das Recht gegen die Eltern zu handeln, wenn diese nur das Beste für die Kinder wollen!
Und wenn die Kinder an den einzigen wahren Schöpfer Yahuah glauben WOLLEN, aus freien Stücken nicht zur Schule WOLLEN, keine Geburtstage feiern WOLLEN, nur Kleidung aus 100% Baumwolle tragen WOLLEN, sich komplett vegan, zucker-Gluten und Schadstofffrei ernähren WOLLEN- ist das ihr gutes Recht.
Kinder im Alter von 3,7 und 11 Jahren wissen es selber am Besten.
Ich bin auch komplett gegen das Jugendamt was sämtliche Tatsachen in Frage stellt und Wahrheiten verdreht.
Bitte Lieber Webmaster und Stefanie Dresp, bietet weiterhin allen Verschwörungstheoretikern die Strirn, jemand muss die richtige Wahrheit zeigen und beweisen das sämtliche Ämter und Gerichte nur Geld machen wollen mit den unnützen Inobhutnahme-mit-vorsatz
Hallo Frau Vanessa Griebsch,
bedauerlich, dass Sie in Ihrem Kommentar nicht erwähnen, wer Sie sind, in wessen Auftrag Sie hier kommentieren, dass Sie verschweigen, welchen persönlichen Bezug zur Causa Stefanie Dresp Sie haben und uns nichts über Ihre eigene Familiengeschichte erzählen.
Nur mal angenommen der Fall, Sie und Ihr Bruder hätten in der Kindheit Missbrauch erlebt, eine Trennungsgeschichte Ihrer Eltern erlitten, unter Alkohol- und Drogenmissbrauch seitens der Eltern gelitten und Sie beide wären selbst vom Jugendamt wegen derartiger Vorkommnisse in Obhut genommen worden und durch eine derartige Kindheit eine jahrelange Behandlung mit Antidepressiva notwendig ist, würde dies ja ein ganz anderes Bild auf Ihren Kommentar werfen.
Doch nun zu Ihrem Kommentar. Dass Ihnen unsere Einsatzbereitschaft und der Kampfgeist gefällt, freut uns sehr. In der Tat, dies beansprucht Zeit. Bisweilen hat der deutsche Staat (noch) keine finanzielle Unterstützung geleistet. Dies könnte sich aber durch ein Urteil vom EGMR rückwirkend ändern. Allerdings gehe ich davon aus, dass Sie von Familienrecht und Menschenrechten keine fundierten Kenntnisse besitzen. Leider aber auch nicht von Erziehung.
Erziehung ist per se Beeinflussung. Oder wie erziehen Sie Ihre Kinder? Haben Ihre Kinder täglich Lust, in die Schule zu gehen oder helfen Sie nach? Halten Sie Ihre Kinder an, ihre Zimmer aufzuräumen? Leiten Sie Ihre Kinder an, mehr gesunde Lebensmittel zu essen, anstatt sich ausschließlich von Chips und Schokolade zu ernähren? Überlassen Sie Ihren Kindern die freie Entscheidung, zum Arzt zu gehen oder nicht? Ermutigen Sie Ihr ältestes Kind dazu, eine Ausbildung zu machen? Haben Sie Ihre Kinder, als die noch klein waren, abends ins Bett gebracht, obwohl die Kinder keine Lust hatten? Haben Sie Ihrer Tochter Mädchenspielzeug und Ihrem Sohn Jungenspielzeug gekauft? Haben Sie Ihrer Tochter Klamotten für Jungen gekauft und Ihrem Sohn Sommerkleid und Mädchenstiefel für den Winter?
Vermitteln Sie Ihren Kindern Ihre Werte, wie zum Beispiel nicht lügen, andere Menschen achten, verantwortungsbewusst mit Tieren umgehen, fleißig sein, hilfsbereit sein?
Haben Sie Ihre Kinder gefragt, ob sie mit der Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz und deren Namen durch Sie einverstanden sind? Oder haben Sie vorher Ihre Kinder über mögliche Folgen und Risiken aufgeklärt und sich das Einverständnis eingeholt? Oder findet man auf Ihrem FB-Profil Bilder, Namen und Muttertagsglückwünsche Ihres Sohnes nur deshalb dort öffentlich zur Schau gestellt, weil Ihnen das guttut und besser wirkt, wie Antidepressiva?
Vielleicht verstehen Sie, worauf ich hinaus will. Alle Eltern nehmen Einfluss auf das Aufwachsen und die Lebensgestaltung ihrer Kinder, bis diese ein Alter erreicht haben, wo sie zunehmend die Lebensgestaltung in die eigenen Hände nehmen können.
https://inobhutnahme-mit-vorsatz.de/umgang-bei-missbrauchsverdacht/
Ich erlaube mir eine sehr persönliche Anmerkung: Es stimmt sehr befremdlich, dass eine Tante ihre Nichten offenbar lieber im Heim aufwachsen sieht, als bei deren Mutter. Oder bemerkt und berichtet der Vater der Tante der Kinder nicht, in welchem Zustand sich die Mädchen befinden? Befremdlich wäre auch, wenn eine Tante Missbrauch ausblendet. Aber dies könnte ja womöglich an eigenen biographischen Erlebnissen liegen. Vielleicht lesen Sie mal nach, was das Stockholm-Syndrom ist.
Beste Grüße vom Webmaster mit “unbekannter Identität”
PS: Fällt Ihre Anmerkung “unbekannter Identität” auch schon in den Bereich der Verschwörungstheorien?
Frau Griebsch,
Sie werden hier keine weitere Plattform für ihre kruden Verschwörungstheorien, Provokationen und Drohungen erhalten. Vielleicht möchten Sie erstmal ihre Kindheit und Probleme ver- und bearbeiten.
Eventuell lesen Sie auch mal diesen Artikel aufmerksam, wo wir aus dem Beschluss des OLG zitieren:
“Von Seiten der Ärztlichen Beratungsstelle in Bielefeld, an die K. eine Zeit lang angebunden war, wurde berichtet, dass K. ein schwer traumatisiertes Kind sei und erlebte Gewalt in Bezug auf Sexualität ein großes Thema sei. … Eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater wäre für die Kinder zum jetzigen Zeitpunkt ein fatales Signal. …“
Quelle: https://inobhutnahme-mit-vorsatz.de/sexueller-missbrauch-bauchgefuehl-statt-diagnostik/
Wollen Sie allen Ernstes verteidigen? Machen Sie sich keine Sorgen über Ihre Kinder, wenn Sie Besuch haben?
Damit ist auch alles gesagt.
Beste Grüße vom Webmaster mit “unbekannter Identität”
@Vanessa Griebsch, Ihre Äußerungen klingen wirr. Es muss eine Institution geben, die im Notfall in Familien eingreifen und Kinder schützen kann, wenn eine konkrete Gefahr für das Kindeswohl vorliegt. Wie kann man komplett gegen das Jugendamt sein? Woher nehmen Sie Ihre Weisheit, Ämter und Gerichte wollen nur Geld machen? Pinar Selim
Hallo, das ist ja interessant. Es scheint ja kein Korrektiv zu geben. Wirft der Hilfszweck Zweifel auf, gibt es keine Möglichkeiten, diese aus dem Weg zu räumen. Meinem Verständnis nach ging ich bis heute davon aus, Eltern seien immer ins HPG einzuladen oder es müsse gravierende Gründe für den Ausschluss geben. Dass Hinterfragen oder Kritisieren als Gründe ausreichen sollen, ist mir neu. Meine Schwester arbeitet beim Jugendamt. Da wären solche Praktiken undenkbar. Tanja Altmeyer
boah, beim lesen schwillt mir der kamm. für sowas steh ich morgens um 4 auf mach den buckel krumm und drücke die hälfte meiens lohns ab damit kinderklau finanziert wird
Hallo Frau Dresp, was Sie und Ihre Kinder ertragen müssen, tut mir von Herzen leid. Sie hätten nach der Vorgeschichte volle Unterstützung gebraucht, um gemeinsamen mit Ihren Töchter zu Ruhe kommen zu können. Dieses Amt gehört abgeschafft. Es erzeugt mehr Leid, als Hilfe zu leisten. Aus der Ferne werde ich Ihren Fall verfolgen und in sozialen Netzwerken teilen. Alle sollten von dieser Schande erfahren.
Mit herzlichen Grüßen
Tom Althoff
Hallo Tom Althoff,
ja ich habe mir auch anderes vom Jugendamt erhofft, ich dachte sie wären da um zu helfen. Aber nö, das Gegenteil ist der Fall. Ich hoffe das es sich alles sehr bald aufklärt und das meine Töchter bald wieder nachhause dürfen.
Meine Große sagte gestern am Telefon, diesen Monat ist noch ein Hilfeplangespräch und ich hoffe wir dürfen nachhause, sonst raste ich aus. Sie erzählte mir auch das man ihr das Geld was der Vater ihr gegeben hatte die 70€, ihr einfach weggenommen hatte. Angeblich in „die Kasse weggeschlossen“. Unvorstellbar sowas.
Und dann sagte sie das Jugendamt ist voll dumm, und ich sagte dumm sind die nicht, die machen nur ihre Arbeit nicht richtig, weil sonst wäret ihr schon längst wieder Zuhause.
Bleib auf dem Laufenden, es wird hier weiterhin berichtet, wie es sich hier alles entwickelt.
Lieben Gruß zurück
Stefanie
Hallo,
ich fass es nicht was hier mit der Familie hier gemacht wird, unfassbar und es macht mich einfach nur traurig ich fühle da voll mit und werde es weiter verfolgen in der Hoffnung das es gut ausgeht für diese kleine Familie.
Gertrud
Guten Tag, bin gestern Abend auf Facebook über diese Seite gestoßen und hab mir die ganzen Seiten durchgelesen. Skandalös, ich kann mich nur den vorigen Kommentaren anschließen und hoffen, dass die Mädchen schnell wieder Nachhause kommen. Werner
Guten Morgen, liebe Stefanie, was man da mit euch macht ist unter aller Sau. Das muss sofort gestoppt werden.
Ich drücke euch die Daumen. Ich werde nochmal reinschauen.
Lg Laura H.
Hallo an Stephanie,
ich lese immer nur mit, doch heute dachte ich, ich schreibe dazu was. Und zwar, ich bewundere deine Stärke die du aufbringst und so für deine Kinder kämpfst, ich kenne Mütter die haben schon längst aufgegeben, aber was du hier machst zeigt wirklich dass du dich nicht unterkriegen lässt. Lass dich auf gar kein Fall mundtot machen. Denn sowas muss in aller Deutlichkeit in die Öffentlichkeit. So was darf man nicht mit Müttern oder Väter machen, die versuchen für sich und ihre Kinder das Allerbeste zu machen nach eine schwerer Beziehung, wo alles am Ende auseinander fällt und man eigentlich nur seine Ruhe haben möchte, damit die Kinder ungestört aufwachsen können. Beziehungen halten leider nicht ewig. Trennungseltern haben jede Hilfe verdient, um der Kinder willen. Geld genug ist doch da wie man sieht.
Bleib weiter stark, ich wünsche dir und deinen Kindern viel Erfolg.
Kira
Die kriminellen Machenschaften der Jugendämter und deren Helferhelfers sind in ihren perversen Vorgehensweisen immer gleich.
Nun ja, also was soll man dazu sagen. Vielleicht ist das doch die Einladung zum HPG. Immerhin haben die Kinder eine Mutter, die sich um ihre Kinder will. Ich kenne welche, die froh waren, dass die Kinder endlich weg waren oder direkt ihr Kind freiwillig nach der Geburt zur Adoption freigegeben haben. Also Kinder, die eine Mutter haben, die einen lieb haben, können sich wirklich gesegnet fühlen. Warum ausgerechnet so eine Familie zerstört wird, ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar.
Traurige Grüße Hans
Geht es dem Amt um Hilfe? Bezweifle ich, nachdem ich einiges gelesen habe. Falls die Damen vom Amt mitlesen: Schämen Sie sich! Sie sind dem falschen Verein beigetreten. Elvira
Es ist eine Schande wie Jugendämter nach Belieben schalten und walten wie sie wollen. Ich habe mich beruflich mit der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auseinandergesetzt. Das was hier läuft, ist nicht das wie es angedacht war. Es sollte durch die Änderungen zu einer grundsätzlichen Mitwirkung und Beteiligung zur Feststellung der gewährten Art der Hilfe und der konkreten inhaltlichen und zeitlichen Ausgestaltung der Hilfe im Einzelnen gehen. Hilfeplangespräche sind keine reinen Informationsgespräche oder Fragerunden, hier geht es um eine Zusammenarbeit, um gemeinsam zu erarbeiten, wie es mit den Kindern und der Ausgestaltung und Ausweitung von Umgängen und einer gewünschten Rückführung weitergehen soll. Es muss gemeinsam eine Richtung besprochen werden. Ja, Eltern haben häufig eigene Vorstellungen, vielleicht auch andere Vorstellungen und Meinungen, aber die gehören genau in diesen Hilfeplanprozess mit hinein. Das was Stefanie hier angeboten wurde, ist keine Beteiligung, das ist ein Abspeisen mit einer Informationsrunde. Man muss sich damit befasst haben, um zu verstehen, was hier wirklich läuft. Die Jugendämter wissen ganz genau, dass sie ohne handfeste und triftige Gründe ein Elternteil aus diesem Prozess nicht (mehr) ausschließen dürfen, deshalb gab es ja die Anpassungen. Also werden einige Jugendämter jetzt kreativ, sie geben den Eltern so viel wie nötig, um den Schein zu wahren. Als jemand, der sich beruflich mit diesen ganzen Neuregelungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz befasst, möchte ich hier nochmal ausdrücklich sagen, dass hier Elternrecht gebeugt wird. Es ist leider kein Einzelfall, wir beobachten das fächendeckend bei einigen Jugendämtern. Es gibt genügend Jugendämter, die sauber arbeiten, Ihres gehört leider nicht dazu! Ich finde Ihre Internetseite erstaunlich und sehr wichtig, denn das Thema gehört in die Öffentlichkeit.
Keine Angst, Elternrechte werden nicht nur „nur“ gebeugt, sie werden regelrecht ignoriert. Wir haben gar keine HPG, weder Einladung noch information darüber das überhaupt HPG’s mit den Kindern stattfinden. Auch Berichte gibt’s nicht.
Hallo Michael, eventuell wäre auch in Ihrem Fall eine Klage beim Verwaltungsgericht ratsam. Zumindest beim EGMR sollte erfolgreich geklagt werden können. Beste Grüße
Hallo Frau Dresp,
habe ich das richtig verstanden, Pflegefamilie, Vormund und Umgangsbegleitung kommt alles von der gleichen Institution. Während den Umgängen fertigt man Protokolle, mit denen der Vormund beurteilt, wie Sie sich als Mutter „bewähren“und entscheidet, ob Ihre Kinder aus der Vormundschaft des Vereins entlassen werden? Ich will ja niemanden etwas unterstellen, aber so lassen sich wirtschaftliche Interessen gut durchsetzen.
Mit sehr nachdenklichen Grüßen,
Marion