Herforder Jugendamt Tina A. – ja, Sie kommen auch drauf …

In den letzten Tagen erhielt die Redaktion von Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de mehrere Mails, in denen unter anderem nachgefragt wurde, wann endlich der nächste Artikel erscheint und ob es was Neues im Fall Stefanie Dresp gibt. In der Tat liegt nun die letzte Veröffentlichung des Artikels „Jugendamt Herford – keine Lust mehr?“ schon knapp 12 Tage zurück. Und ja, es gibt neue Entwicklungen zum Fall, über die zur gegebenen Zeit berichtet wird. Eine neue Sachbearbeiterin beim Herforder Jugendamt ist zuständig: Tina A.

Großes Interesse an der Website haben jedoch nicht nur unbedarfte Leserinnen und Leser, sondern u.a. auch Mitarbeiter der Einrichtungen. Aber es gibt noch eine weitere Person, die offenbar reges Interesse an der Website hat und nach eigenem Bekunden schon darauf wartet, auf dieser Website Erwähnung zu finden. Nämlich niemand geringeres als Tina A. vom Herforder Jugendamt.

Wer ist ASD Tina A. vom Herforder Jugendamt?

Mit Tina A. findet bereits die zweite ASD vom Herforder Jugendamt Erwähnung auf dieser Internetseite. ASD Tina A. vom Jugendamt Herford ist seit der Umsiedelung der beiden älteren Mädchen vom Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg in die Einrichtung Hünenburg in Melle mit der Zuständigkeit für die beiden Töchter von Stefanie Dresp betraut.

In einem Telefonat mit Kindesmutter Stefanie Dresp am Dienstag, den 25.07.2023 sprach die ASD Kindesmutter auf die Webseite an und fragte bei dieser nach, ob sie jetzt auch auf die Webseite käme, sie warte schon darauf.

Wir schlagen keine Wünsche aus!

Tina A. ASD vom Hrforder Jugendamt – ja, Sie kommen auch drauf ;-)

Oder richtiger: Sie sind ja sowieso schon auf der ein und anderen Seite drauf. Vielleicht haben Sie es nur noch nicht gesehen. Auf jeden Fall heißen wir Sie auch hier noch einmal herzlich willkommen.

Die neue ASD vom JA Herford Tina A. nach Sachbearbeiterwechsel

Bislang ist ASD Tina A. vom Jugendamt Herford positiv aufgefallen. Anlässlich des nächsten Kindergeburtstags hat Kindesmutter Stefanie Dresp sich an das Jugendamt der Stadt Herford (NRW) gewandt und mit Aufforderung zum rechtsmittelfähigen Bescheid beantragt, den baldigen Geburtstag der jüngsten Tochter (das Mädchen wird 4) zusammen mit dem Geburtstagskind und den beiden älteren Schwestern feiern zu dürfen.

Auch weiter keine Zusammenarbeit mit der Kindesmutter

Nach wie vor glänzt das Herforder Jugendamt mit Untätigkeit. Anträge werden nicht beschieden. Anfragen, wie zum Beispiel, wer das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben hat, werden nicht beantwortet. Stattdessen äußerte Teamleiter Philipp B – Abt. familienzersetzende Hilfen – brieflich an die Kindesmutter den Wunsch, künftig von weiteren Schreiben abzusehen.

Jeden Wunsch können wir aber auch nicht erfüllen!

Jedenfalls hat der Sozialdienst katholischer Frauen Herford Kindesmutter Stefanie Dresp mündlich mitgeteilt, dass es anlässlich des bevorstehenden Geburtstags einen Umgang geben wird.

Mitteilung statt Bescheid

Mit Schreiben, datiert auf den 21.07.2023, und der Überschrift „Mitteilung„, teilte auch ASD Tina A. der Kindesmutter wie folgt mit:

Grundsätzlich ist dies natürlich eine Mitteilung, über die sich die drei Mädchen sowie Kindesmutter Stefanie Dresp sehr freuen. Aber! Eine Mitteilung der noch ganz frisch zuständigen und bemühten ASD Tina A. ist eben nur eine Mitteilung, aber kein Bescheid. Und begleiteter Umgangskontakt zum Geburtstag setzt den Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Geschwistertrennung) nach wie vor fort. Zumal dem noch 3-jährigen Mädchen im gesamten Monat Juli 2023 durch das Herforder Jugendamt der Umgang zu seinen zwei älteren Schwestern verwehrt wurde und gemunkelt wird, der abermals begleitete Umgang zum Geburtstag solle auf eine Stunde begrenzt sein. Eine einstündige Geburtstagsfeier unter Beobachtung ist gewiss nicht das, was den UN-Leitlinien entspricht.

Doch bis zum Geburtstag der Kleinen haben ASD Sabine Ossenbrink und ASD Tina A. ja noch etwas Zeit, um sich mit Art. 8. EMRK, den UN-Leitlinien, dem korrekten Umgang mit Anträgen, den aktuellen Entwicklungen im Fall zu befassen, nachzubessern und den drei Kindern sowie der Mutter eine normale Geburtstagsfeier zu ermöglichen, wie sie in Familien üblich und dem Kindeswohl sowie der Geschwisterbindung gerecht ist.

Herforder Jugendamt Tina A.: Mit Weitblick & ums Kindeswohl bedacht

Während in der letzten Juli-Woche in Herford und Melle sommerliche Temperaturen um die 23°C herrschen und man sicherlich zuversichtlich sein darf, dass der Sommer 2023 noch viele Tage mit exzellentem Schwimmbadwetter bereit hält, zeigt sich ASD Tina A. um das Kindeswohl des 8-jährigen Mädchens bemüht und denkt bereits an angemessene Bekleidung für Herbst und Winter 2023/2024. Das ist super! Denn kein Kind soll im Herbst und Winter frieren.

Weder in der Obhut seiner Eltern, noch in der Obhut des Jugendamts. Schon gar nicht, wenn das Jugendamt die Inobhutnahme pro Kind und Monat mit ca. 8000 Euro aus Steuergeldern finanziert und für Kleidung ohnehin zusätzliche Gelder locker macht.

Kindesmutter Stefanie Dresp informiert uns am Samstag, den 29.07.2023 über nachfolgenden Posteingang:

Auch hier überrascht uns ASD als Fachkraft positiv. Zeigt sie doch, dass sie sich mit Kindern auskennt und weiß, dass Kinder innerhalb von einigen Monaten aus ihren Kleidern herauswachsen. Außer Mützen und Schals dürften dem Mädchen kaum noch seine Kleider passen, weshalb es unvermeidbar ist, dass das Jugendamt Herford neben den Kosten für die Inobhutnahme weitere Gelder flüssig machen werden muss.

Um jedoch die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, bietet sich die Kindesmutter an, zusammen mit ihrer Tochter notwendige Herbst- und Winterbekleidung zu besorgen. Schließlich dürfte auch im Herforder Jugendamt Personalmangel herrschen.

So sehr wir diesen, am Kindeswohl orientierten Weitblick von ASD Tina A. begrüßen, hätten wir da trotzdem noch einen kleinen Denkanstoß:

Auch das bald 4-jährige Mädchen sowie die älteste Tochter würden sich über passende Herbst- und Winterkleidung freuen!

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