Herforder Hexenprozess
Hexenverfolgung in Herford hat Geschichte. Kommt das Jugendamt in eine Familie, gleicht das vielfach einem Hexenprozess. Insbesondere, wenn man glaubt, dass gerichtlich bestellte Gutachter kompetent und unabhängig sind und man sich auf die Begutachtung einlässt, weil man nicht weiß, dass mindestens 75 % aller Gutachten mangelhaft sind. Wie es um Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit des Gutachters bestellt ist, lässt sich, wie bei der Inobhutnahme Herford schon im ersten Explorationsgespräch erahnen, spätestens dann feststellen, wenn die begutachtete Person das Gutachten in den Händen hält.
Der Redaktion liegt aus einem ähnlichen Fall ein gerichtlich abgeschlossener Vergleich vor, in dem die dort beteiligte Gutachterin Schadensersatz i.H.v. 320.000 Euro zahlen und umfassend Unterlassung erklären muss. Kontakt zum Juristen, der jenes Verfahren gegen diese Sachverständige geführt hat, wurde bereits hergestellt. Und auch hier wurde im Rahmen eines Vergleichs eine Gutachterin zur Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. 300.000 Euro verpflichtet.
Der Herforder Hexenprozess
Entweder keine Begutachtung und Kinder weg oder Begutachtung und Kinder weg. Das ist ein Hexenprozess und so gehts, wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung erkannt haben will, das Familiengericht einschaltet, dieses einen bekannten Sachverständigen bestallt und ein familiengerichtliches Gutachten gemacht wird.
Kompetenz und fundiertes Arbeiten des oder der Sachverständigen spielt keine Rolle. Selbst dann nicht, wenn die Sachverständige kaum einen Satz fehlerfrei schreiben kann, aber den schulischen Leistungsstand von 3 Kindern in ein paar Minuten feststellen will. Dazu holt die Redaktion von Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de derzeit Expertise einer Fachkraft ein.
Mangelhaftes Gutachten – Kritik nicht zulässig
Womöglich könnte in Herford und in Hamm die Begutachtung einem Hexenprozess gleichkommen. Entweder man akzeptiert ein mangelhaftes Gutachten – das ist ohnehin nach Auffassung des Jugendamts und Vormund die Aufgabe der Mutter – oder man weist auf die Mängel und fragwürdige Arbeit und Sachkompetenz der Sachverständigen hin. In jedem Fall kommt das Ergebnis auf dasselbe heraus: Sorgerecht und Kinder sind weg!
„Die Mutter will ihr von der Sachverständigen am Beispiel der Exploration verdeutlichtes stark kontrollierendes Verhalten nunmehr damit rechtfertigen, sie habe das richtige Gespür dafür gehabt, dass die Sachverständige untauglich sei. Dies stellt einen Zirkelschluss dar, der für die Mutter im Rückblick bequem erscheint, jedoch unbeachtlich ist.“
OLG „Gutachterin besonders qualifiziert“ Beschluss, Seite 15
Das Oberlandesgericht Hamm testiert keinerlei Zweifel an der Expertise der Sachverständigen. Diese sei dem Senat als besonders qualifiziert bekannt. Was die besondere Qualifikation der Sachverständigen ausmacht, darüber schweigt sich der Senat vom OLG Hamm aus.
„Im Übrigen ist die Sachverständige dem Senat aus zahlreichen anderen Verfahren als besonders qualifiziert bekannt. Weder in den anderen Verfahren noch im vorliegenden Fall sind Zweifel an ihrer Expertise entstanden.“
Genießt die Sachverständige Vertrauensvorschuss? Erlischt der Amtsermittlungsgrundsatz im Einzelfall und gibt es einen „Persilschein“ im Sinne des heutigen Wortgebrauchs, weil man in anderen Verfahren zufrieden mit der Arbeit der Gutachterin war?
Ist dem Senat deshalb entgangen, dass die Sachverständige keinerlei Expertise haben kann über die Bewertung des schulischen Leistungsstandes der Kinder?
Alleine die geringe Stundenanzahl, die die Sachverständige für die Explorationen mit Mutter und Kindern im Gutachten angegeben hat, können nicht ausreichen, um den Bildungsstand dreier Kinder zu ermitteln.
- Exploration mit der Mutter – 2 Stunden
- Hausbesuch bei der Familie – 2,25 Stunden
- 1. Telefonat mit der Mutter – 0,5 Stunden
- 2. Telefonat mit der Mutter – 0,5 Stunden
- Hausbesuch bei der Familie – 2,5 Stunden
- 3. Telefonat mit der Mutter – 0,5 Stunden
- Gespräch mit der Mutter – 1,45 Stunden
Die Sachverständige hat insgesamt nicht einmal 5 Stunden im Haushalt von Mutter und Kindern verbracht. Dabei wurde gemalt, Uno gespielt, Memory gespielt, mit der Mutter und mit drei Kindern Gespräche geführt, Interaktionsbeobachtung und eine „Lernstandserhebung“ bei drei Kindern durchgeführt.
Innerhalb dieser nicht einmal 5 Stunden unterhielt sich die Gutachterin mit der Mutter und den Kindern außerdem unter anderem auch noch über:
- Weltanschauung
- Glauben
- Schule
- Geburtstag feiern
- Karneval feiern
- Welche Freundinnen die Kinder haben.
- Welche Aktivitäten in der Freizeit stattfinden.
- Ernährung & Supplementierung bei Veganismus
- Zusammenarbeit mit der Familienhilfe
- Bekannte und Freunde der Familie
- Wissenschaftliche Themen (z.B. Sternenhimmel, die Erde sei ein Magnet – Aussage der Gutachterin)
- den möglichen Ausgang des Gerichtsverfahrens
- diverse weitere Themen
Ganz schön viel Programm für 5 Stunden, eine Mutter und drei Kinder. Gut, dass noch Zeit blieb zum Uno spielen.
Wissenschaftliche Verfahren wurden ebenfalls nicht angewandt. Welche Tests die Gutachterin durchgeführt haben will, bleibt unerwähnt. Im Gutachten erwähnt wird, dass sie irgendeine Grundschullehrerin gefragt und diese ihr irgendwelche Zettel ausgehändigt habe.
Die Sachverständige räumt im Gutachten auf S. 19 (unten) selbst mangelnde Expertise ein:
„Die Unterzeichnerin sprach an, dass sie beim nächsten Termin gerne eine Lehrerin mitbringen wolle, die den Leistungsstand der Kinder testen solle.“
Die Sachverständige: Keine Unbekannte
Derzeit wird noch auf die Benennung der Klarnamen aller Beteiligten verzichtet. Das kann sich zugunsten transparenterer Berichterstattung ändern. Die Sachverständige ist keine Unbekannte, sondern Person des Öffentlichen Lebens, steht als Angehörige der Grünen, Reiseweltmeisterin, Buchautorin und Aktivistin in der Öffentlichkeit.
Bekannt ist sie aber auch noch aus einem anderen Grund:
Fundstelle: https://www.zep-ingelheim.de/sites/zep-ingelheim.de/files/files/Wieviel_Wahrheit_braucht_ein_Kind.pdf
Bielefeld gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
Darin sinniert sie, das Kinder je nach Alter mehr über die Gründe ihrer „Weggabe“ erfahren. Über Wegnahme schweigt die Sachverständige sich aus. Nach Auffassung suchen Kinder nicht nach „neuen Bindungen“ zu ihren Eltern, wenn sie Fragen nach ihrer Herkunft suchten. Die Wurzeln des Kindes sind das „Fremde“ und „Andersartige“ im Kind. Das Kind habe „fremde“ Gene, es sei kein „unbeschriebenes Blatt“.
Die Aufklärung darüber was ein Kind erlebt hat, bevor es in die neue Familie kam (z.B. Vernachlässigung, Gewalterfahrungen, Inzest usw.).
Zitat: Die Gutachterin
Mit größtem Verständnis und Empathie äußerst sich die Gutachterin zugunsten von Pflegekindern und Adoptivkindern mit vermeintlich schwerer Kindheit.
Empathie endet womöglich mit Volljährigkeit, verkehrt sich ins Gegenteil. Eine Mutter, die allen Mut aufbrachte, um mit ihren drei Kindern aus gewichtigen Gründen aus der Ehe zu flüchten, selbst auf eine belastete Kindheit zurückblickt, an sich gearbeitet hat, jederzeit ihre Kinder bestens versorgt und liebevoll betreut hat, fällt aus dem Empathieraster raus.
Mehr Empathie gilt kinderlosen Paaren. Eine „schmerzhafte Realität“, wie die Sachverständige in ihrer Schrift ausführt. Gleichsam bringt sie Verständnis auf, dass Pflegeeltern und Adoptiveltern die Herkunft des Kindes verdrängen, um Enttäuschung, Wut, Betroffenheit, gesellschaftliche Inaktzeptanz, Versagensängste, Angst, Unsicherheit, Angst, verlassen zu werden als „Grundmotive“ von Adoptiveltern und Pflegeeltern zu rechtfertigen.
Inwiefern da und durch den beruflichen Background in der Adoptiv- und Pflegekindervermittung beim Jugendamt Neutralität als Gutachterin bei der familiengerichtlichen Begutachtung einer Mutter mit 3 potenziellen Pflegekindern gewährleistet sein kann, darf spekuliert werden.
„Nicht die biologische Herkunft bildet die Basis für das gemeinsame Leben von Adoptiv-/Pflegekindern und Adoptiv-/Pflegeeltern, sondern das gemeinsame Schicksal.“
Zitat: Die Gutachterin
Inwiefern das Gericht durch Auswahl der „besonders qualifizierten Gutachterin“ den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens im Vorfeld beeinflusst haben könnte und inwieweit die Auswahl der Gutachterin dafür gesorgt oder nicht gesorgt haben könnte, sämtliche gravierenden Mängel in ihrem Gutachten zu berücksichtigen, darf infrage gestellt werden.
Je weiter ich hier lese, desto abscheulicher wird der Fall. Was stimmt mit der Gutachterin nicht? Warum darf so eine Person Begutachten? Es ist unfassbar.
Hallo Sindy, das fragen wir uns auch.