Geschwisterkontakt abgebrochen
Kurz vor dem Hilfeplangespräch im Oktober hat man nicht nur den Umgang ausgesetzt zwischen Kindesmutter Stefanie Dresp und ihrer ältesten Tochter, sondern offenbar wurde auch noch der Geschwisterkontakt abgebrochen. Nämlich zwischen den beiden ältesten Töchtern. Will man verhindern, dass die älteste Schwester, die sich in aller Deutlichkeit gegen die Fremdunterbringung im Heim und alle damit verbundenen Einschnitte in ihr Familienlieben ausgesprochen hat, ihre mittlere Schwester „beeinflusst“? Ihr etwa sagt, dass sie beim Hilfeplangespräch, so sie denn eingebunden wird, ihre Meinung sagen und ihre Wünsche äußern darf?
Geschwisterkontakt abgebrochen – Geschwistertrennung erneut vorangetrieben
Kindesmutter Stefanie Dresp hat drei Töchter im Alter von 12, 8 und 4 Jahren. Obwohl die Geschwistertrennung eine Verletzung Art. 8 EMRK darstellt, sind die drei Schwestern getrennt voneinander untergebracht:
- Die 4-Jährige befindet sich in einer Pflegefamilie
- Die 8-Jährige befindet sich in einem Kinderheim – Wohngruppe 1
- Die 12-Jährige befindet sich im gleichen Kinderheim – Wohngruppe 2
Obwohl die Wohngruppen zu einer Einrichtung gehören, liegen diese rund 12 Kilometer voneinander entfernt. Beide Mädchen haben kein Handy. Zudem besuchen die beiden älteren Mädchen zwei verschiedene Schulen, wodurch die Kinder keine Möglichkeit haben, den Kontakt zueinander von alleine herzustellen. Schon gar nicht zur jüngsten Schwester.
Somit sind alle drei Mädchen darauf angewiesen, dass Jugendamt, Vormund sowie Heimpersonal die den Geschwisterkontakt aktiv herstellen.
Trotz HPG-Ziel Geschwisterkontakt abgebrochen
In vorigen Hilfeplangesprächen wurden zwar Kontakte unter den Geschwistern als eines der Ziele formuliert, aber diese werden seit jeher eher schlecht als recht durchgesetzt, aber auch nach Belieben ausgesetzt.
Am vergangenen Donnerstag, den 12. Oktober 2023 sollte der monatliche Umgangskontakt stattfinden. Normalerweise findet an diesem monatlichen Umgangstag getrennter Umgang zur ältesten Tochter und zur mittleren Tochter statt. Nicht so an besagtem Umgangstermin am 12. Oktober 2023.
Zuvor hatte das Jugendamt der Stadt Herford der Kindesmutter schriftlich mitgeteilt, dass per sofort zwischen ihr und der ältesten Tochter Telefonate und Umgang ausgesetzt werden. Ohne Angabe eines Grundes. Eine Erörterung solle im Gesprächstermin am 18. Oktober 2023 erfolgen.
Zwar finden die jeweiligen Umgänge zwischen Mutter und den älteren Töchtern getrennt und somit nacheinander statt. Aber immerhin begegnen sich beim „Wechsel“ die beiden Mädchen zumindest kurz in den Räumlichkeiten des SkF Herford.
Doch am vergangenen Donnerstag war das anders. Die älteste Tochter wurde gar nicht erst zum SkF Herford gebracht, weil der Umgang ausgesetzt wurde. Dass nun auch zwischen den beiden Mädels der Geschwisterkontakt abgebrochen wurde, sollte die mittlere Tochter offenbar nicht schon vorher erfahren.
Kurz: Das Kind wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Deine Schwester kommt noch nach
Während dies der Kindesmutter Stefanie Dresp wegen des zuvor genannten Schreibens bereits bekannt war, ließ man seitens Jugendamt, Vormund, Personal des Kinderheims und der Umgangsbegleitung die mittlere Tochter absichtlich im Glauben, dass ihre älteste Schwester „noch nachkommen“ würde.
Als das Kind nämlich fragte, wo ihre Schwester bliebe, wurde ihm gesagt:
„Deine Schwester kommt noch nach!“
Wurde schon vorher Geschwisterkontakt abgebrochen?
Im Umgangskontakt mit seiner Mutter erzählte das mittlere Kind, dass es seine älteste Schwester schon länger nicht mehr gesehen hat. Nämlich seit der gemeinsamen Übernachtung bei ihr, die nun auch knappe zwei Wochen lang zurückliegt. Diese fand von Samstag, den 30.09.2023 auf Sonntag, den 01.10.2023 statt.
Abgesehen davon, dass das Auseinanderreißen der drei Schwestern gegen EMRK Art 8 verstößt, hinterlässt es im Kindesentzugsfall Stefanie Dresp einmal mehr Geschmäckle, dass ausgerechnet kurz vor dem Hilfeplangespräch auch noch der Geschwisterkontakt abgebrochen wurde.
Heute kein FB-Teaser? Sammeln die bei euch in NRW Punkte für den EGMR?
Hallo Stefanie,
da gab es den Fall Familie Haase. Denen wurden 7 Kinder entrissen. Ein Skandal damals, wie das Jugendamt Steinfurt vorging. Dem einem Mädchen (3) wurde erzählt, dass ihre Eltern gestorben sind, welches mit 8 Jahren durch den EGMR wieder zurückgeführt wurde.
Die 14 jährige Schwester starb unter unerklärlichen Umständen.
Keines der Kinder aus dieser Familie hatte sich nach den Inobhutnahmen altersentsprechend weiter entwickelt.
Selbst das Baby, was direkt nach der Geburt in eine Pflegefamilie kam, wies Entwicklungsstörungen auf.
Das Schicksal deiner Kinder, erinnert mich stark an diesen Fall, denn da wurden auch alle Kinder voneinander getrennt.
Auch der Fall Pallien war ähnlich. Auch dort wurde der Sohn von seinen Geschwistern getrennt und weit weg in einer Einrichtung gesteckt, genauso wie bei Familie Erfurt aus Essen.
Das sind Traumatas, die vor allem die Kinder ein Lebenlang begleiten werden.
Das deine Kinder keinen Kontakt, so kurz vor dem HPG haben dürfen, ist selbstverständlich aus taktischebn Gründen erfolgt. Deine älteste Tochter stellt in den Augen des Jugendamtes das „Hauptproblem“ dar.
Man lässt dich deshalb nicht an den HPG Gesprächen teilhaben, weil du deine Kinder gar nicht mehr zurückbekommen sollst. Das die Geschwister keinen Kontakt untereinander haben dürfen, dient der familären Isolation, den Willen brechen, damit sie die Bindung zueinander verlieren, damit eine Rückführung aller Kinder ausgeschlossen werden kann. Das nennt man auch manipulative Gehirnswäsche, Folter.
Für mich vergleichbar mit MK Ultra, denn das ist hier nichts anderes, nur etwas moderner und „unauffälliger“, wobei unauffällig lasse ich mal dahingestellt und ergänze das ganze mit Bauerntrampelmanier. ;)
Hallo Sabine, lass uns den Bildungsauftrag erfüllen für unsere unbedarften Leser/innen aus Herford. Familie Haase ist eine der Familien, die bis zum EGMR geklagt und dafür gesorgt hat, dass die Bundesrepulik Deutschland wegen Menschenrechtsverbrechen verurteilt wurde. Das Urteil Case Haase / Germany ist nachlesbar hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiVrb2lqvWBAxVJSvEDHbolAVYQFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Fhudoc.echr.coe.int%2Fapp%2Fconversion%2Fdocx%2Fpdf%3Flibrary%3DECHR%26id%3D001-23011%26filename%3DHAASE%2520v.%2520GERMANY.pdf%26logEvent%3DFalse&usg=AOvVaw1xMF879ry0nGt-80zi5QbW&opi=89978449
Wie du schon erkennst hast, ist die 12-jährige Tochter das einzige Kind, das aufgrund seines Alters in der Lage ist, zu erkennen, was man mit ihr und ihren Schwestern macht und das auch klar zu äußern. Bei den „begleiteten“ Umgängen mit der mittleren Tochter wird beobachtet, dass das Mädchen auch zunehmend versteht, was man mit ihr und ihren Schwestern macht. Sie äußerst bei jedem Umgang zunehmend vehementer, dass sie nicht mehr zurück ins Heim will, sondern mit ihrer Mama nachhause gehen will.
Berechtigter Weise kann, darf und muss man darüber nachdenken, ob und in welchem Umfang die Kinder psychischer Gewalt ausgesetzt sind. Beide Mädchen sind alt genug, dass sie sich bewusst sind, dass das Hilfeplangespräch ein einschneidendes Ereignis ist, so dass sich beide Mädchen auch darüber unterhalten und sich gegenseitig darin bestärken würden, dort zu sagen, was sie wirklich wollen. Dass der Geschwisterkontakt abgebrochen wurde, kommt sehr gelegen, wenn man eine Rückführung um jeden Preis vermeiden will.
Beste Grüße, Webmaster
Hallo,
da stellt sich dann aber die Frage nach dem warum?
Warum wollen die nicht; Warum werden die Kinder so sehr bedrängt dass sie irgendwann nicht mehr nach Hause zurückkehren möchten.
Die JA Mitarbeiter können aus tiefstem Herzen diese Fragen schlicht nicht (mehr) beantworten, obwohl sie die Antworten (eigendlich) kennen; würden es aber niemals zugeben.
„Das Schwarzbuch Jugendamt“ beantwortet diese Fragen ausführlich. Der Link dazu macht wiedermal die Runde.
Wenn jemand sagt das JA oder der Staat verdient Geld mit dem KZ- mäßigen einpferchen der Kinder, so stimmt das natürlich nicht. Die Geldempfänger sind nur die Angehörigen der Helferindustrie.
Das Jugendhilfebudget der Länder würde gekürzt wenn das Budget nicht verbraucht wird.
Hallo Michael, im Namen von Stefanie Dresp und uns erstmal ein dickes Dankeschön für deine Kommentare.
Die Frage nach dem Warum ist elementar. Bei Gesprächen mit der Kindesmutter sind die Jugendamt Herford Mitarbeiter und der Amtsvormund nicht in der Lage, die Gründe für die Herausnahme der Kinder zu benennen. Es wird stereotyp verwiesen „Lesen Sie die Beschlüsse!“, „Lesen Sie das Gutachten!“. Vielleicht sind die so unter Druck und überlastet, dass die gar keine Zeit haben, um sich die Beschlüsse, das Gutachten und die darin erkennbaren Widersprüche und Rechtsbrüche zu erkennen oder man will es nicht, aus eben jenen Gründen, die du in deinem Kommentar anführst.
Mit jedem Schreiben, dass Stefanie Dresp an Jugendamt, Vormund und Einrichtungen geschickt hat, wurde den Verantwortlichen Gelegenheit eingeräumt, ihre Arbeitsweise zu überdenken, noch einmal den Fall sowie alle Maßnahmen zu prüfen und etwaige Missstände und Fehler erkennen und abstellen zu können.
Fehler können ja wirklich überall vorkommen. Das ist menschlich. Aber spätestens dann, wenn man wiederholt auf Fehler hingewiesen wird, kristallisiert sich durch das Verhalten danach heraus, ob es sich wirklich um Fehler oder um Absicht handelt.
Umso häufiger die Mutter in ihren Schriftsätzen darauf hinweist und umso umfangreicher die Berichterstattung auf Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de voranschreitet, desto ersichtlicher wird, dass es eben keine Fehler sind, die gemacht werden. Und desto einfacher wird es sein, erneut beim EGMR eine Verurteilung der BRD zu erwirken.
Nach wie vor haben Jugendamt Herford und Amtsvormund Anne Sch. vom SkF Herford die Chance, mal ernsthaft mit der Mutter ins Gespräch zu gehen, sich anzuhören, was sie berechtigt zu sagen hat und zu prüfen, ob das Handeln berechtigt, richtig oder zu korrigieren ist. Das Hilfeplangespräch im Oktober wäre dazu eine gute Gelegenheit. Warum das nicht genutzt wird, ist unbegreiflich, zumal mal ja offenbar schon erkannt hat, dass der Fall Stefanie Dresp Brisanz und enormes Potential für den Gang zum EGMR hat.
Die Lösung könnte für das Jugendamt und den Vormund ganz einfach sein – einfach nochmal vor dem HPG ganz schnell Beschlüsse, Gutachten und Gesetze lesen.
Beste Grüße, Webmaster
Mein sohn wurde in eine psychiatrischen Klinik für eine nacht gebracht,weil mein Sohn seine Wut so raus gelassen hat ,dass er mit Gegenständen geworfen hat,man hat meiner Tochter und mir erzählt man wolle ihn nur zur Beruhigung dort für 24 Std ei gewiesen,er würde nächsten tag wieder in die Einrichtung gebracht.
Doch der Vertretungs Vormund hat ihn ,anstatt zurück zu bringen nach Schleswig-Holstein in einem Heim untergebracht.
Eine Woche lang hat man meiner Tochter gesagt dein Bruder kommt morgen.
Doch dies war nie der Fall.Nun wurde dass Heim geschlossen und anstatt ihn zu seiner Schwester in die Einrichtung zu bringen musste er in Kiel in eine neue Einrichtung.
Ich kann das echt nicht fassen. Wünsche euch, dass das kommende HPG etwas Erfolg verspricht.
Gruß Lilly
hallo, auch ich möchte dir die Daumen drücken, dass diese Seite die Behörden zur Vernunft bringen.
lieben Gruss Sandra
Grüße Sie, Frau Dresp. Seit unserer Begegnung lese ich Ihre Seite regelmäßig mit. Anfangs war mir das Ausmaß, was man Ihnen und Ihren Kindern antut, noch gar nicht bewusst. Mir fehlen die Worte.
Alles erdenklich Gute,
Gabi Rodriguez
Ich habe mich mal in den „Fall“ eingelesen. Es ist unglaublich, welcher behördlichen Willkür man in DE ausgesetzt ist. Wenn ich es richtig interpretiere, liegt der Grund der Inobhutnahme, die nicht eingehaltene Schulpflicht während der sehr fragwürdigen C-Pandemie? Während der C-Lockdown-Zeiten waren die Kitas und Schulen nur sporadisch geöffnet. Die Eltern mussten ihre Kinder Zuhause selbst beschulen.
Die Mutter hat dann einvernehmlich mit den Kindern entschieden, die Schule solange nicht zu besuchen, bis ein Schulbesuch für die Kinder wieder erträglich wird? Wenn dem so ist, dann könnte der Grund für diese Vorgehensweise folgender sein…
Die vom Jugendamt geförderten/ bezuschussten Wohneinrichtungen bekommen für jedes Kind einen beträchtlichen Tagessatz/ Zuschuss. Wenn dann die zu „betreuenden“ Kinder ausbleiben, müssen die Sozialverbände/ Träger die nicht belegten Wohneinrichtungen schließen. Die Folge ist ein enormer Einnahmeverlust. Die Sozialverbände/ Einrichtungsträger haben natürlich eine „enge“ Beziehung zum Jugendamt/ den Kostenträgern. Und am Ende des Jahres darf auch das zugeteilte Haushalts-Budget nicht verfallen, da es sonst im nächsten Haushaltsjahr gekürzt wird. Also muss man die Wohneinrichtungen füllen, um das Haushaltsbudget aufzubrauchen. Notfalls kann man dann mit einem Missbrauchsverdacht nachhelfen.
In diesem Fall missbraucht/ instrumentalisiert der Staat/ die Behörde den willkürliche Zugriff auf die Kinder, um die Eltern zu unterwerfen, gefügig zu machen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen und letztendlich zu vertuschen. Das Kindeswohl ist das Letzte, um das es geht…
Ich wünsche der Familie ganz viel Kraft und einen Rechtsbeistand, der gründlich arbeitet…zum Wohle der Kinder.
Genau das habe ich oben gemeint.
Das klingt so perfide aber trotzdem realistisch. Also ich meine es kann ja Gründe geben warum Kinder in Obhut genommen werden. Wieso werden bei der Familie die Geschwister von einander isoliert? Es ist schon schlimm genug wenn die Kinder ihre Mutter vermissen. Ich habe noch nie viel gutes über Jugenämter gehört. Was ich hier heute lese übertrifft alles. Schlimm und so traurig. Mir tun Mama und Kinder so leid. Tamara
Das ist so eine Unverschämtheit!
Wie kann man diese Familie so auseinander reißen?
Das ist wieder ein klarer Fall von „provokanten Dingen, die das Jugendamt macht“. Es gibt keinen Grund, den Kindern untereinander den Kontakt zu verbieten, noch der Mutter den Kontakt zu ihren Kindern zu verbieten. Die Kinder brauchen ihre Mutter und die Nähe der Mutter, und es kann echt nicht angehen das dies untersagt wird ohne jegliche Grund. Die Mutter ist keine Gefahr für die Kinder, sie hat sie groß gezogen und immer geschützt und dann kommt das Jugendamt und zerreist diese Familie. Ohne Worte!
Nicht nur der Mutter muss es unfassbar schlecht gehen, sondern auch den Kindern. Immer heißt es, das Jugendamt hilft und ist gut, aber Pustekuchen, die zerstören Familien und ihre Verhältnisse, machen Kinder und Mütter psychisch kaputt.
Gebt dieser Mutter endlich ihre Kinder zurück!
Hallo Frau Dresp, wir sind uns neulich im Zug begegnet. Sie erinnern sich bestimmt. Sie sind mir als offene, liebevolle, hilfsbereite, höfliche und ehrliche Person aufgefallen. Niemals könnte ich glauben, dass Sie eine schlechte Mutter sein könnten. So ein Verbrechen, was man an Ihnen und Ihren Mädchen begeht. Gerade wo alle Familien schwere Zeiten durchlebten, bräuchten sie Hilfe statt Bestrafung. Dass sich so etwas Hilfe und katholisch nennt ist nicht zu fassen. Katholische Frauen sollten wissen, wie ihr Herr über sie urteilt. Für Sie und Ihre Kinder wünsche ich alles Gute, Ihre Claudia Franke
Selbst wenn man der Mutter berechtigt die Kinder weggenommen hätte, warum werden die Kinder voneinander getrennt?
Nee, ist schon klar. Kinder gefügig machen. Was sagt man den armen Mädchen? Deine Mutter kam einfach nicht. Deine Mutter will dich nicht sehen. Deine Schwester will dich nicht sehen. Oder wie bei den Haase-Kindern, deine Mama ist tot. Hat man alles schon zu lesen und hören bekommen.