Geburtstag feiern – na also, es geht doch

Angesichts der Zweifelhaftigkeit der Inobhutnahme Herford in Gänze hat die Kindesmutter anlässlich des Geburtstags der mittleren Tochter bei Jugendamt und Amtsvormund einen „außerplanmäßigen“ Umgangskontakt mit Fristsetzung und Aufforderung zur Bescheidung mit rechtsmittelfähigem Bescheid gestellt. Zwar wurde der Antrag nicht bearbeitet, aber immerhin dürfen zusammen die Kinder Geburtstag feiern.

Jugendamt & Amtsvormund: Geburtstag feiern ist nicht gut

Jugendamt und Amtsvormund wollen Anträge der Kindesmutter nicht bearbeiten, weder fristgerecht, noch überhaupt. Das teilten Jugendamt und Amtsvormund im Gespräch am 21.06.2023 mit. Es wird keine Beantwortung geben.

Dass die drei Mädchen den Geburtstag der mittleren Tochter gemeinsam und dann auch noch mit der Mutter feiern, sei nicht gut für die Kinder, so Amtsvormund und Jugendamt.

Bindungen erhalten, herbeigeführten Bindungsabbruch wieder rückgängig machen und Bildungsaufbau fördern, gehört in Herford offensichtlich nicht zum Konzept der Familienhilfe, die man zu leisten vorgibt und monatlich mit 8.000 Euro pro Kind zu Lasten der Steuerzahler finanziert.

Anträge der Kindesmutter: Bearbeiten wir nicht

Darüber hinaus wurden weitere Anträge, wie etwa Heimatbeurlaubung der Kinder in den Haushalt der Mutter während der bevorstehenden Sommerferien beantragt. Auch diesen Antrag will und wird man seitens Amtsvormund und Jugendamt nicht bearbeiten, wie im selben Gespräch mündlich an die Mutter kommuniziert wurde.

Familienhilfezentrum: Umgang am Wochenende nicht umsetzbar – Kinder dürfen keinen Geburtstag feiern

Auch das Bückeburger Familienhilfezentrum (Kinderheim) wurde schriftlich angefragt, ob ein Besuch der Mutter im Heim zum Geburtstag möglich sei. Bezüglich dem Geburtstagsfeiern mit dem Kind, das derzeit im Familienhilfezentrum Bückeburg untergebracht ist, teilte die Leitung der Einrichtung auf Nachfrage schriftlich per Mail mit:

Begleitete Kontakte an den Wochenenden sind nicht umsetzbar.

Anmerkung der Redaktion: Rechtswidrig Telefonkontakte abhorchen ist am Wochenende nach wie vor umsetzbar. Dass zumindest die drei Mädchen gemeinsam den Geburtstag feiern, hätte realisiert werden müssen. Geschwistertrennung ist nicht zulässig, der Umgang ein Grundrecht und dieser darf nicht aus organisatorischen Gründen verweigert werden, so UN-Leitlinien.

Ob Kontakte am Wochenende aus organisatorischen Gründen oder Gründen des Nicht-Wollens „nicht umsetzbar“ sind, sei dahingestellt. Aber immerhin gibt es doch Anlass für positive Berichterstattung im Falle der Herforder Inobhutnahme.

Einrichtung lässt Mutter zum Geburtstag anrufen

Am Vortag des Geburtstags rief Mutter Stefanie Dresp in der Einrichtung an, um zu erfragen, ob sie das Geburtstagskind außerplanmäßig am Geburtstag anrufen dürfe, um ihrer Tochter zu gratulieren. Dies wurde seitens des Familienhilfezentrums Bückeburg positiv beantwortet. So fand am Geburtstag des Kindes ein Telefonat zwischen Mutter und Kind statt. Zwar nur 12 Minuten – aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung!

Erst Lüge, dann weitere positive Wendung: Gemeinsam Geburtstag feiern

In der Woche vor dem Geburtstag schickte Kindesmutter Stefanie Dresp ein kleines Päckchen mit Geburtstagsgeschenken an die Einrichtung, damit man es dort dem Geburtstagskind am Geburtstag überreichen kann.

Am Vortag verneinte die Einrichtung auf Nachfrage, dass das Paket dort angekommen sei. Die DHL Sendungsverfolgung beweist anderes. Das Paket für das Geburtstagskind wurde am 22.06.2023 nachweislich in Empfang genommen.

Dass Pakete an die Kinder einbehalten, Post geöffnet und teilweise Inhalte entnommen und den Kindern vorenthalten wurden, kam im Fall der Herforder Inobhutnahme schon mehrmals vor. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Die Herforder Lolly-Affaire„.

Doch das Geburtstagskind bedankte sich während dem Telefonat bei der Mama für das Geburtstagspaket und teilte die Freude über den Inhalt mit.

Ob die Einwilligung für das außerplanmäßige Telefonat und die pünktliche Übergabe des „nicht angekommenen Pakets“ durch die Berichterstattung auf Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de motiviert wurde, bleibt ungewiss.

Zu konstatieren ist aber:

Na also, es geht doch! Zumindest im Familienhilfezentrum Bückeburg.

Dennoch: Abermals war das an das Kind adressierte Paket mit kleinen Geburtstagsgeschenken geöffnet, das Geschenkpapier entfernt, das Briefgeheimnis gebrochen und dem Mädchen wurde die Freude am Auspacken der kleinen Überraschungen genommen. Ganz bestimmt wurde das Briefgeheimnis ein weiteres Mal verletzt vor Kenntnis der Internetseite Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de. Wir sind zuversichtlich, dass künftig keinerlei solcher Vorkommnisse mehr zu beklagen sein werden. Auch nicht bei der nächsten Einrichtung, in die die beiden älteren Töchter von Kindesmutter Stefanie Dresp umgesiedelt werden sollen. Mehr dazu im Artikel „Neues Heim, Glück allein„.

2 Kommentare
  1. Sindy Schleicher
    Sindy Schleicher sagte:

    Es ist einfach unfassbar traurig, was den Kindern in diesem Fall angetan wird. Allen Verantwortlichen wünsche ich, dass das Karma in voller Breitseite zuschlägt. Der Mutter und den Kindern wünsche ich, dass dieser Alptraum bald ein Ende hat und sie sich nie mehr verlieren.

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  2. Christine
    Christine sagte:

    Ich erlebe das gleiche Trauma mit dem Jugendamt Rheinbach ASD Mitarbeiterin Silke B-F. Rechtswidrige Inobhutnahme/rechtswidrige Fremdunterbringung im Kinderheim für 8000 -13.000 € im Monat. Exakt dasselbe Schema bei rechtswidriger Inobhutnahme. Genau dieselben Textbausteine und Lügen wie hier beschrieben.
    Auf Kosten der Steuerzahler bereichern sich hier diverse Menschen und zerstören dabei das Leben von Kindern und ihren Familien.
    Das sind mittlerweile keine Einzelfälle. 1,5 Millionen Kinder leben in Deutschland in Kinderheimen, der größte Teil aufgrund rechtswidriger Inobhutnahmen. Es ist nicht nur traurig, es ist ein Missbrauch der Menschenrechte inmitten unserer Gesellschaft.

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