Familiengerichtliches Gutachten – mangelhaft
Grundlage für Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme ist fast immer ein sogenanntes Familiengerichtliches Gutachten. Im Jahr 2014 veröffentlicht die FernUniversität in Hagen den Untersuchungsbericht I, in dem offenbart wird: Ein absoluter Großteil dieser Gutachten ist mangelhaft.
Die FernUniversität in Hagen eruiert die Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Untersucht wurden 116 Gutachten von 2010 und 2011 vierer Amtsgerichte im Bezirk des OLG Hamm. Das Ergebnis: niederschmetternd.
- In 56 % aller Sachverständigengutachten gingen die Gutachter planlos vor. Thema verfehlt.
- In 85,5 % der Gutachten werden die eingesetzten diagnostischen Verfahren anders als fachlich gefordert hergeleitet.
- In 35 % erfolgt Datenerhebung ausschließlich über problematische Verfahren.
Im Resümee kommt die Untersuchung zur Erkenntnis, dass 1/3 bis 50 % aller Gutachten „mängelbehaftet“ sind. Unklar ist bislang, ob zu den untersuchten Gutachten auch Gefälligkeitsgutachten gehören, die einem Hexenprozess gleichkommen.
Familiengerichtliches Gutachten – weitere Studienergebnisse
Weitere Studien decken noch mehr mangelhafte Gutachten auf. So berichtet das ZDF Magazin Frontal21 über eine Studie der IB-Hochschule Berlin, dass 75 % aller familiengerichtlichen Gutachten falsch sind.
Mindestens 175 Fälle: Familiengerichte bestellen als Gutachter Betrüger
Es kommt noch „besser“. 46 Familiengerichte in Rheinland-Pfalz bestallten in mindestens 175 Fällen einen „Sachverständigen“, der keiner war. Der vermeintliche „Familiengutachter“ wurde 2018 in sieben Fällen wegen unendlicher Falschaussage und in 175 Fällen wegen gewerbsmäßigem Betrug zu 3 Jahren Haft verurteilt – Gerichtsurteil Az: 1043 Js 3589/14 – 2 KLs.
Sehr geehrte Redaktion,
wahrscheinlich ist die Studie von Dr. phil. Wolfgang Hammer bekannt. Zur Ergänzung der Link zur Seite der Hammer-Studie: https://www.familienrecht-in-deutschland.de/
Mit freundlichem Gruß
Martin Kratschge
Hallo Herr Kratschge, besten Dank für die Ergänzung. Hammer-Studie ist bekannt. Gruß