Der Teufel steckt im Detail

Am 21.06.2023 fand ein Gespräch im Jugendamt Herford statt. Beteiligt: F.-L. Erziehungsberatungsstelle, Amtsvormund Anne Sch., ASD Sabine O., Stefanie Dresp Kindesmutter. Stefanie Dresp forderte per Schreiben vom 22.06.2023 ASD Sabine O. auf, ihr das Protokoll zu diesem Hilfeplangepräch zu senden – als solches wurde seitens des Jugendamt Herford jenes Gespräch tituliert – mal und mal nicht.

Nun, am 09.08.2023, also unmittelbar nachdem die von der Kindesmutter eingereichten Klagen durch das Verwaltungsgericht Minden an Jugendamt Herford und Sozialdienst katholischer Frauen Herford zugestellt wurden, machte sich ASD Sabine O. daran, das längst geforderte Protokoll zu schreiben und dieses an die Kindesmutter zu schicken.

Ob Klageerhebung  an einem anderen Gericht als dem Familiengericht sich etwa motivierend auswirkt? Oder ob man noch versuchen will,  zu retten, was noch irgendwie zu retten sein könnte?

Bekanntermaßen steckt der Teufel im Detail

Und darum haben wir uns das, nein, EIN Protokoll – das im übrigen dann auf einmal doch kein Hilfeplanprotokoll mehr ist – genau angeschaut.

Das Begleitschreiben erweckt den Eindruck, ASD Sabine O. habe das Protokoll in der ersten August-Woche geschrieben. Könnte man meinen! Schaut man dann auf dieses Detail des eigentlichen Protokolls, könnte man aber auch meinen, das Protokoll sei bereits am 21.06.2023 geschrieben.

Sollte das Protokoll tatsächlich bereits am 21.06.2023 geschrieben worden sein, stellt sich die Frage, warum ASD Sabine O. es erst nach knapp 7 Wochen geschafft hat, das Protokoll auszudrucken, in ein Briefkuvert zu stecken und an Kindesmutter Dresp abzuschicken.

Auf keinen, auf absolut gar keinen Fall, könnte man meinen, dass dieses „Protokoll“ zurückdatiert wurde und in irgendeiner Weise Zusammenhang mit der am 01.08.2023 eingegangenen Klageschriften zu tun haben könnte.

Während der Amtsvormund Anne Sch. erst gar keine Schreiben der Kindesmutter beantwortet, antwortet das Jugendamt Herford, wenn es will. Oder wenn es ihm sinnvoll erscheint. Nicht passend ist es wohl, auf die Frage der Kindesmutter nach Rechtsgrundlagen zu antworten. Lesen Sie dazu auch „Jugendamt Herford – keine Lust mehr?„.

Aber wie auch immer, ob ASD Sabine O. dem Jugendamt Herford mit diesem Protokoll einen Gefallen getan, sei dahin gestellt. Der Teufel steckt ja bekanntermaßen im Detail.

Wohngruppe oder Wohngruppen?

Unabhängig davon, ob ASD Sabine O. nun DAS Protokoll oder EIN Protokoll meint. Ein Protokoll hat Sachverhalte exakt wiederzugeben. Auch wahrheitsgemäß.

Die beiden Mädchen wurden abermals getrennt und zeitversetzt zwar in derselben Einrichtung in Melle, nicht jedoch in derselben Wohngruppe untergebracht! Waren beide Mädchen zuvor in Bückeburg in einem Haus unterbracht, trennen nun nach der Umsiedelung 8 km die beiden Kinder. Die Geschwistertrennung, die ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt, wird also weiter ausgebaut.

Noch dazu gibt es ein drittes Geschwistermädchen, das von seinen beiden älteren Schwestern – ebenfalls entgegen Art. 8 EMRK isoliert wird und durch das Jugendamt Herford in einer Pflegefamilie untergebracht wurde und kaum Kontakte zu seinen älteren Schwestern haben darf, wenngleich im Hilfeplangespräch etwas anderes dazu steht.

Unabhängig davon, war die Frage der Kindesmutter eine andere. Nämlich WANN das zweite Kind von Bückeburg nach Melle umgesiedelt wird. Aber es ist ja nur EIN Protokoll.

Wie die Aussage der ASD vom Jugendamt zu verstehen ist, dass freie Plätze in Wohngruppen zeitnah belegt werden müssen, entzieht sich unserer Vorstellungskraft.

Aber auf keinen Fall, auf gar keinen Fall, werden deshalb Kinder inobhutgenommen und in Obhut behalten, um Heimplätze zu belegen.

Vormund & Jugendamt schieben Gerichtsentscheide vor – die es so nicht gibt

Hatten wir schon erwähnt, dass der Teufel im Detail steckt? Während des Gesprächs reduzierte  die Vormündern auf diverse Fragen stoisch auf die Antwort: „Weil ich das so entscheide!„. In EINEM Protokoll wird dieser Sachverhalt dann so wiedergegeben:

Ganz richtig ist diese Wiedergabe so nicht. Denn Kindesmutter Dresp fragte auch mehrfach nach dem Grund für die Inobhutnahme, nach dem Grund und warum sie begleiten Umgang hat, während der Kindesvater unbegleiteten Umgang hat, obwohl schwere Vorwürfe und Missbrauchsverdacht im Raum stehen.

Im Gespräch war weder das Jugendamt Herford, noch die SkF Herford Vormünderin Anne Sch. in der Lage, die Gründe dazu zu benennen. Man fabulierte über Inhalte, die aus Beschlüssen und Gutachten hervorgehen sollen – dabei gibt es diese Inhalte nachweislich nicht!

Die Gutachterin sprach sich übrigens explizit gegen eine Inobhutnahme aus.

Beweis: Gutachten, OLG Hamm Beschluss

Darf man lügen?

Kindesmutter Dresp kritisierte die unbegleiteten Umgänge! Mit keinem Wort sagte Kindesmutter Dresp, man würde die Kinder zu Umgangskontakten zwingen!

Bereits vor der Inobhutnahme wurde Kindesmutter Dresp mit der ältesten Tochter in einer Facheinrichtung vorstellig, wo der Verdacht des Missbrauchs als sehr naheliegend bewertet wurde. Das Kind wurde durch die Kindesmutter an eine diagnostische Fachstelle angebunden.

Nach der Inobhutnahme beendete das Jugendamt Herford sofort die notwenige Fachdiagnostik.

Bei Missbrauchsverdacht sind Kinder vom mutmaßlichen Täter fernzuhalten, damit dieser die Kinder nicht zum Schweigen bringen kann. Kinder sind vor dem mutmaßlichen Täter bis zur Abklärung zu schützen.

So empfiehlt es die der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – eine Institution von der Regierung hier.

Indes lassen Jugendamt Herford und Amtsvormund Anne Sch. SkF Herford unbegleitete Umgänge zwischen Kindern und Kindsvater zu.

Besonders interessant ist die Behauptung des Jugendamts, dass Jugendamt und Amtsvormund dem angeblichen Kindeswillen stattgeben, den Vater sehen zu wollen, obwohl Missbrauchsverdacht im Raum steht.

Gleichsam widersetzen sich Jugendamt Herford und Amtsvormund Anne Sch. dem Kindeswillen aller drei Mädchen, die

  1. mehr Kontakt zur Mutter haben wollen.
  2. als Geschwister zusammenleben wollen.
  3. zurück nach Hause zu ihrer Mutter und dort leben wollen.

Auch Weglassen ist Unwahrheit

Der Teufel steckt im Detail und es gibt verschiedene Formen der Lügen, wie es sich im Fachartikel „Paltering – wie man mit Wahrheit lügen kann“ erfahren lässt. Dort werden drei Formen der Lüge beschrieben. Eine davon: das bewusste Weglassen relevanter Informationen.

Kindesmutter Dresp fragte, warum die Briefe an ihre Kinder geöffnet und Traubenzucker-Lollies entnommen werden. Aber sie fragte noch viel mehr:

  • Warum die Pakete an ihre Kinder geöffnet werden.
  • Warum die Telefonate zwischen ihr und ihren Kindern abgehört werden.
  • Ob es hierfür einen Gerichtsbeschluss gibt?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage das passiert.

Da weder Jugendamt noch Amtsvormund in der Lage sind, irgendeine Rechtsgrundlage zu benennen, hatte Amtsvormund Anne Sch. SkF Herford im Gespräch auch auf diese Fragen stoisch mit „Weil ich das so entscheide!“ geantwortet – übrigens auch explizit auf die Frage, warum Traubenzucker-Lollies entnommen werden.

Das Jugendamt verwies als Rechtfertigung auf Beschlüsse. Ein Beschluss zur Aufhebung von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis existiert nicht. Auch der Teamleiter vom Jugendamt Herford Abt. familienersetzende Hilfen bleibt Antwort auf schriftliche Nachfrage zu Rechtsgrundlagen schuldig.

Frei erfunden?

Mit keinem Wort hat Kindesmutter Stefanie Dresp sich derart geäußert, wie vom Jugendamt Herford hier in EINEM Protokoll behauptet wird:

Kindesmutter Dresp fragte nach dem Grund der Inobhutnahme, der im Gespräch weder vom Jugendamt, noch vom Vormund benannt werden konnte. Die Fragen der Kindesmutter richteten sich nicht nach dem Sorgerechtsentzug.

Hier sei auch nochmal erwähnt, dass selbst die Gutachterin sich gegen die Inobhutnahme aussprach. Maßgeblich begründeten die beiden Gerichte Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme mit mangelndem Schulbesuch. Zum Zeitpunkt von Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme besuchten beide schulpflichtigen Mädchen die Schule regelmäßig, somit war der Grund für Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme bereits weggefallen.

Unabhängig davon stellt Verletzung der Schulpflicht nicht per se eine Kindeswohlgefährdung dar. Eine hinreichende Prüfung im Einzelfall fand nicht statt. Eine Dreijährige kann zudem keine Verletzung der Schulpflicht begehen, weshalb insbesondere Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme der Dreijährigen rechtswidrig ist.

Indes stellt die Geschwistertrennung und die Entfremdung von der Mutter eine Kindeswohlschädigung sowie ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK dar.

Darüber hinaus kommt das Jugendamt Herford seiner unabhängigen Amtsermittlungspflicht in keiner Weise nach – denn dieses ist verpflichtet, Gutachten und Gerichtsentscheidungen eigenständig zu prüfen. Würde das Jugendamt seiner Amtspflicht mit Sorgfalt nachkommen, müsste es sofort die Kinder in die Obhut der Mutter übergeben und Rückübertragung der elterlichen Sorge an dieselbe in die Wege leiten.

Sorgen um die Lesekompetenz

Abgesehen davon, dass dieser Abschnitt frei erfunden ist, besteht höchster Anlass zu Sorge um die Lesekompetenz. Da hierzu weitere Ausführungen an das Klagegericht erfolgen, werden wir diesen Abschnitt derzeit nicht näher kommentieren.

Halbwahrheiten?

Anders, als in EINEM Protokoll wiedergegeben, war die hier erwähnte Frau F.-L. eher sprachlos schweigsam und wusste zum Beispiel auf die Frage, wie sie sich in der Situation fühlen würde, gar nichts zu sagen.

Auch im letzten Satz nimmt die ASD Sabine O. Jugendamt Herford es mit der Wahrheit nicht ganz genau. Von „genügend Material“ war keine Rede, ein Internetauftritt wurde an dieser Stelle des Gesprächs nicht angekündigt.

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