Copy & Paste Herford & Hamm
Jugendamt Herford und Amtsvormund Anne Sch. antworten auf kritische Fragen stets unisono „Lesen Sie das Gutachten!„, „Lesen Sie die Beschlüsse!„, „Das hat das Gericht so entschieden!„. Zugegeben, es ist absolut praktisch, mit derart standardisierten Antworten zu antworten, wenn man weiß, dass man nichts weiß. Und wenn man weiß, dass überall das gleiche steht, weil sowohl Amtsgericht Herford und OLG Hamm eine Textkultur gemeinsam beherrschen: Copy & Paste.
Man könnte aber auch fast meinen, zwei Gerichte könnten sich gegenseitig die Bälle zugespielt haben. Zumindest, wenn man sich den zeitlichen Verlauf des Falls anschaut:
- 2022-10-12 Familiengericht Herford Sorgerechtsentzug
- 2022-11-17 OLG Hamm Beschluss Ablehnung Schutzschrift
- 2022-11-18 Familiengericht Herford Herausgabebeschluss
- 2023-03-14 OLG Hamm Beschwerde abgelehnt
Aktuell: Bei Verwaltungsgericht Klage gg. Jugendamt eingereicht
Copy & Paste – wenn das OLG vom Amtsgericht abschreibt
Wenn man erstinstanzlich beim Amtsgericht – Familiengericht – verliert, geht man in der nächsten Instanz zum Oberlandesgericht, in der Hoffnung, dass der Senat sorgfältig arbeitet, unabhängig prüft und eine eigenständige Urteilsfindung kommt. Schließlich sind Richter unabhängig.
Nachfolgend sehen Sie einige Passagen aus dem Beschluss vom Amtsgericht Familiengericht Herford (immer links im Bilde) sowie Passagen aus dem Beschluss vom OLG Hamm (immer rechts im Bilde).
Fehler bei Copy & Paste
Sollte es Ihnen bereits langweilig geworden sein, jede Textpassage zweimal zu lesen, geht es Ihnen ebenso wie uns. Zumal das die Frage aufwirft, warum überhaupt eine Anhörung beim OLG stattfindet, wenn einer vom anderen abschreibt. Aber wir versprechen Ihnen nicht zu viel. Im nachfolgenden Absatz sorgt das OLG für Abwechslung:
Während das Amtsgericht – Familiengericht Herford – auf drei Schuljahre in Kellinghusen kommt, kommt das Oberlandesgericht Hamm in seiner Aufzählung auf insgesamt 6 Schuljahre. Insofern man davon ausgeht, dass das Mädchen die 1. Klasse nur einmal besucht, aber nicht einmal oder zweimal oder gar 100 x wiederholt hat.
In einer Familienrechtssache, in der es hauptsächlich um Schulproblematik geht, dürfte doch wohl insbesondere zu diesem Thema von Sorgfältigkeit im OLG Beschluss zu erwarten sein.
Nichts genaues weiß man nicht.
Aber das ist ja auch egal. Auch, wenn sich dabei Fehler einschleichen, solange einer vom anderen abschreibt, alle sich einige sind und sowieso niemand prüft, läufts.
Da spielt dann irgendwann auch keine Rolle mehr, dass das Jugendamt selbst außer der Schulproblematik keine anderen Baustellen sieht, die Familienhilfe und das Jugendamt feststellen, dass die Kinder in Obhut ihrer Mutter gut versorgt und gut entwickelt waren und das Amtsgericht selbst feststellte, dass die Schulproblematik keine Kindeswohlgefährdung darstelle.
Einfach nur oft genug Copy & Paste machen, schon lässt sich ein Sorgerechtsentzug und eine Inobhutnahme dreier Kinder begründen.
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