Briefgeheimnis gilt auch für Kinder
Im Fall der Inobhutnahme Herford wird das Briefgeheimnis dreier Kinder kontinuierlich verletzt. Briefe werden geöffnet, Inhalte fehlen, wie die Lolly-Affaire aufdeckt. An die Kinder adressierte Pakete werden tagelang einbehalten, können angeblich nicht herausgegeben werden, weil man den Schlüssel zum abgeschlossen Raum gerade nicht findet. Offenbar die Tage zuvor auch nicht.
Schriftliche Nachfrage, ob und wann konfiszierte Pakete an die Kinder herausgegeben werden und ob ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der dazu legitimiert, den Kindern ihre Post vorzuenthalten, wird garstig und unvollständig beantwortet. Über Gerichtsbeschlüsse schreibt man nicht, so die sinngemäße Antwort des Kinderheims, im dem das Briefgeheimnis und auch das Fernmeldegeheimnis ohne richterlichen Beschluss seit Monaten ständig verletzt wird.
Briefgeheimnis – Grundrecht für Kinder
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg schreibt auf Grundrechte-Fibel.de in kindgerechter Sprache – damit es auch die geneigten Leserinnen von Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de es verstehen können – folgendes zum Briefgeheimnis:
Briefe und Post darf nur derjenige öffnen und lesen, dessen Name vorne draufsteht. Die Botschaft im Umschlag ist geheim – und dieses Geheimnis darf nicht verletzt werden. Das gilt genauso für Postkarten, Päckchen und Pakete. Auch Eltern, Freundinnen und Freunde, Lehrerinnen und Lehrer oder Betreuerinnen und Betreuer dürfen die Post nicht einfach öffnen und lesen. Sie brauchen dazu die Erlaubnis von demjenigen, an den die Post adressiert ist.
Auf der gleichen Seite schreibt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ebenfalls in kindgerechter und leicht verständlicher Sprache zum Fernmeldegeheimnis:
Für E-Mails, Telefongespräche, SMS und Chats gilt das Fernmeldegeheimnis. Persönliche Nachrichten und Botschaften soll nur derjenige bekommen, an den sie gerichtet sind. Das heißt, Nachrichten, die über Smartphones verschickt werden, dürfen nicht ohne Weiteres weitergeleitet werden.
(…)
Das gilt nicht nur zwischen Freundinnen und Freunden und Familienmitgliedern, sondern auch für den Staat. Die Polizei darf also nicht so ohne Weiteres ein Telefongespräch mithören.
Kinderschützer in Herford und das Familien-Hilfe-Zentrum in Bückeburg lassen sich aber von Gesetzten nicht aufhalten. Munter wird an die Kinder adressierte Post geöffnet, tagelang einbehalten und Telefonate der Kinder überwacht. Die Frage, ob man durch einen Gerichtsbeschluss dazu legitimiert sei, will man gar nicht erst beantworten.
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