Auch in Melle hört man mit

Immer wieder montags ist Observation Telefonkontakt. Kindesmutter Stefanie Dresp „darf“ am Mittag und am Abend jeweils mit einer ihrer beiden älteren Töchter im Alter von 8 und 12 Jahren „großzügig bemessene“ 20 Minuten telefonieren. Wo es zur Observation von Schwerverbrechern im Jahre 2023 nach wie vor einen richterlichen Beschluss für TKÜ braucht, funktionierte die „Telefonbegleitung“ im Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg ohne Gerichtsanordnung. Nun auch in Melle?

Gilt in Melle Grundgesetz Art. 10 nicht?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Begleitete Telefonate oder Lauschangriff in Melle?

Während man fast glauben könnte, dass man sich im Familien-Hilfe-Zentrum Bückeburg derart auf begründete und kindeswohldienliche Unterbringung und notwendige Diagnostik im Wert von 8000 Euro pro Kind und Monat fokussierte, dass man dort einfach keine Zeit gefunden hatte, sich mit GG Art. 10 zu beschäftigen – der Unverletzlichkeit von Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis -, wird nun auch in der Jugendhilfeeinrichtung Melle in zwei Wohngruppen fortgesetzt, was sich zuvor über 8 Monate hinweg bereits im FHZ Bückeburg zutrug:

Telefonate zwischen Mutter und Töchtern werden abgehört „begleitet“.

In Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Melle geht so einiges!

Auch die Geschwistertrennung wird weiter fortgesetzt. Um die richtigen Adressaten für erforderliche Schritte ausfindig zu machen, wurden deshalb heute (18. Juli 2023) im Anschluss an die beiden Telefonkontakte Fragen gestellt, wie zuvor auch schon schriftlich an Jugendamt Herford, SkF Amtsvormund und FHZ Bückeburg.

In Melle ist man plauderfreudig

Wer hat die „Telefonbegleitung“ sowie das Öffnen von Briefen und Paketen an die Kinder angeordnet?

Während die schriftlich Anfragten unlängst kundtaten bzw. kundtaten ließen, sich zu Fragen und anderen Anliegen nicht äußern zu wollen, war man in Melle redseliger:

Jugendamt!

Bald HPG mit Kindesmutter?

Aber auch sonst gibt es (womöglich sogar erfreuliche) Neuigkeiten. Jedoch auch Widersprüche. Eventuell solle in Kürze ein Hilfeplangespräch stattfinden. Dies hätte das Jugendamt Herford durchblicken lassen. Vielleicht aber auch nicht. Dass die Kindesmutter bisher von der Teilnahme an Hilfeplangesprächen durch Jugendamt Herford und Amtsvormund Anne Schütteldreier ausgeschlossen wurde, stößt in Melle auf Verwunderung. Womöglich kennt man in Melle EGMR Urteile und hat darüber das Jugendamt Herford in Kenntnis gebracht.

In Melle teilte man auch mit, dass nicht alle Kinder dort bis zur Volljährigkeit blieben. Es sei auch schon mal vorgekommen, dass Kinder zurück zu ihren Eltern durften.

Unzulässige Geschwistertrennung bald beendet?

Ebenfalls war man in Melle darüber erstaunt, dass zwischen der 3-jährigen Tochter und ihren beiden älteren Schwestern im Juli 2023 noch kein Geschwisterumgang stattgefunden hat, was unweigerlich weiteren Bindungsabbruch der Geschwisterkinder manifestieren würde. Man wolle darüber noch in dieser Woche mit Jugendamt Herford und Amtsvormünderin sprechen und in Erinnerung bringen, dass Geschwister einen Rechtsanspruch auf engen Umgang miteinander haben.

Von einer Absicht, entgegen dem Willen des Gesetzgebers und wider der unstreitigen Rechtssprechung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die unzulässige Geschwistertrennung von Amtswegen durchzuführen, gehe man nicht aus. Schließlich mahnt der UN-Kinderrechteausschuss, die UN-Leitlinie strikt zu berücksichtigen.

Geschwistertrennung ist ein ungerechtfertigter Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Familienleben.

Es handele sich bestimmt um ein Versehen. Vielleicht wurde die Terminierung der Umgänge der drei Schwestern zueinander umzugsbedingt vergessen. Schließlich sind Umzüge stressige Angelegenheiten, die schon mal zur Überforderung führen können. Inzwischen wurde auch die zweitälteste Tochter von Bückeburg nach Melle umgesiedelt – selbstverständlich befinden sich beide Schwestern in zwei getrennte Wohngruppen, die praktische 8 km voneinander entfernt liegen.

Umgang mit KV jetzt doch begleitet, aber nicht geschützt?

Immer noch steht ein möglicher sexueller Missbrauch im Raum. Eine Fortsetzung der Aufklärung, die von Kindesmutter Stefanie Dresp in die Wege geleitet wurde (u.a. Strafanzeige sowie eingeleitete Diagnostik in einer Fachstelle), ist selbst nach 8 Monaten in staatlicher Obhut immer noch nicht erkennbar.

Traubenzucker-Lollies von der Mutter könnten eine Gefahr fürs Kindeswohl dar. Darum fanden seit jeher begleitete Umgänge zwischen Mutter und Kindern statt. Das hat Priorität.

Wenigstens wurde in Melle gesagt, Umgänge zum Kindesvater fänden auch künftig nicht geschützt, aber immerhin begleitet statt. Nachhilfe für Erwachsene hat also bisher noch keine Früchte getragen.

1 Kommentar
  1. Günther Fischer
    Günther Fischer sagte:

    Guten Abend, ich bin per FB über Ihre Seite gestolpert und schon beim ersten Artikel war ich gefesselt und konnte nicht aufhören zu lesen. Mich und meine Frau macht das sprachlos. Wegen Schulveweigerung gleich das ganze Sorgerecht weg? Gleich alle 3 Kinder obwohl das eine erst 3 ist? OK, ein Teil des Sorgerecht weg zb. Aufenthaltsbestimmungsrecht könnten wir noch verstehen. Oder das die Polizei die Kinder zur Schule bringt. Das war bei meinen Bekannten. Da hat der Junge verweigert und die Polizei kam jedem morgen und brachte ihn zur Schule. Punkt aus Ende. Anders ging es da nicht. Das Sorgerecht war da nie weg. Die Kinder lieben doch ihre Eltern.

    Von ganzem Herzen liebe Grüße von Familie Fischer, ps. wir verfolgen das weiter

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