Inobhutnahme mit Vorsatz
Inobhutnahmen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte
Willkommen auf Inobhutnahme-mit-Vorsatz.de. Wir beschäftigen uns mit der Frage, ob deutsche Jugendämter die Inobhutnahme mit Vorsatz begehen.
Immer wieder gibt es Inobhutnahmen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte, bei denen man in Frage stellen muss, ob alles mit rechten Dingen zugeht oder ob die ein oder andere Inobhutnahme mit Vorsatz durchgezogen wird.
Aktuell: Klagen beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht – nächster Vergleich wurde bekannt: Weitere Gutachterin muss 300.000 Euro zahlen – neu: Lernstandsdiagnostik der Gutachterin – und wieder: Inobhutnahme rechtswidrig – aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht – fatale Fehlentscheidung Jugendamt – Kind sieht Vater alleine – tot!
Jugendamt Herford: Inobhutnahme mit Vorsatz?
Ideengebend für diese Webseite ist die am 18.11.2022 durchgeführte Inobhutnahme dreier Kinder durch das Jugendamt Herford – ein Fall, der mehr als nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme aufwirft.
Könnte es sich um eine Inobhutnahme mit Vorsatz handeln?
Nach den Corona Lockdowns, in denen der Staat bundesweit Millionen Kindern Umsetzung der Schulpflicht, das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Kontakte verweigerte, ging das einzige schulpflichtige Kind nicht zur Schule.
Das Jugendamt Herford sah deshalb das Kindeswohl gefährdet und besorgte über das Familiengericht Herford einen Beschluss zum Entzug der elterlichen Sorge – und hat alle drei Kinder in Obhut genommen.
Zum Zeitpunkt der Inobhutnahme waren die Mädchen 11, 7 und 3 Jahre alt!
Brisant: Die Inobhutnahme der drei Mädchen erfolgte, während die beiden Mädchen im Alter von 11 und 7 Jahren bereits wieder die Schule besuchten – eine Dreijährige mit Begründung „Verletzung der Schulpflicht“ in Obhut zu nehmen, ist per se Quatsch. Oder aber nicht, wenn man die „richtige“ Sachverständige für ein Gutachten bestallt und man es an der ein oder anderen Stelle mit der Wahrheit, mit dem Amtsermittlungsgrundsatz, dem Gesetz und dem Kindeswohl in diesem Kindesentzug auch nicht ganz so genau. Immerhin lässt sich mit der Unterbringung der drei Kinder ein ordentliches Sümmchen verdienen – 24.000 Euro pro Monat.